NRW: Behördenvertreter thematisieren Auswahlverfahren bei Spielhallen
Auf Einladung der Fachzeitschrift „Behörden Spiegel“ trafen sich Vertreter mehrerer Kommunen – mehrheitlich aus Nordrhein-Westfalen – in Bonn zu einem Workshop.
Im Mittelpunkt standen die – überwiegend juristischen – Probleme, die die Verantwortlichen in den Behörden zurzeit betreffen. Dazu gehören das Auswahlverfahren bei Spielhallen, Härtefallprüfungen und Fristen.
„In vielen Ordnungsbehörden zeigte sich Resignation in Anbetracht der Komplexität und der Unübersichtlichkeit der aktuellen Lage“, heißt es im „Behörden Spiegel“.
Für die juristische Expertise stand den Behördenvertretern Andreas Ramisch zur Seite. Der studierte Jurist ist Kommunalbeamter bei der Großen Kreisstadt Forchheim in Oberfranken. „Die Abstandsfristen schieben die Entscheidung über die Schließung einer Spielhalle nur nach vorn. Einfacher wäre es, bis zum Auslauf des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 den Betrieb für alle Spielhallen großzügig weiterlaufen zu lassen", zitiert der „Behörden Spiegel“ Andreas Ramisch.
Grundsätzlich stehe keine der Spielhallen wirklich auf der Schwarzen Liste. Deshalb gebe gebe es auch die vielen Übergangsfristen in den Ländern, sagt Ramisch.
Resignation in Anbetracht der Komplexität
Des Weiteren beklagen die Behördenvertreter die unbestimmten Rechtsbegriffe, zum Beispiel beim Mindestabstand. Diskutiert wurde auch über Vertrauensschutz, Kriterien für die Störerauswahl, Bestandsspielhallen und Mehrfachkonzessionen.
Oft warten die Ordnungsämter ab, „denn man laufe hier auch immer Gefahr, etwas zu entscheiden, dass sich später als nicht richtig herausstellt".
Abschließend betonte Ramisch, dass die Landes- und Ausführungsgesetze auch dann gelten würden, wenn der Glücksspieländerungsstaatsvertrag wegfalle. „Das Ergebnis wären wieder Landesgesetze, die die Glücksspielregulierung noch mehr komplizieren könnten, zitiert der „Behörden Spiegel“ Andreas Ramisch.