22.11.2017

Dortmund: Verwaltung plant Änderung bei der Wettbüro-Steuer

Die Verwaltung der Stadt Dortmund schlägt einer Pressemitteilung vom 21. November zufolge den politischen Gremien vor, statt der Fläche von Wettbüros, den Spieleinsatz zu besteuern.

Der ursprünglich gewählte Flächenmaßstab für die Besteuerung war vom Bundesverwaltungsgericht im Juni 2017 wegen der Verletzung der Steuergerechtigkeit als unzulässig angesehen worden.

„Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung beschlossen, dass eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) den politischen Gremien vorgelegt werden soll“, heißt es auf der Webseite der Stadt Dortmund.

Die Satzungsänderung solle rückwirkend zum 1. November 2014 in Kraft treten.

„Dadurch wird bei den Wettbürobetreibern die Steuer nach der neuen Bemessungsgrundlage nachträglich erhoben und soll sicherstellen, dass die bislang eingenommenen Steuereinnahmen aufgrund des rechtswidrigen Bemessungsmaßstabes nicht gänzlich ausgeschüttet werden müssen“, so die Stadt Dortmund.