Wunsch nach Teilzeitarbeit stößt oft auf Ablehnung
Jeder achte Unternehmer hält sich mit der Neueinstellung eines Bewerbers zurück, wenn er bei dem Kandidaten einen Wunsch auf Teilzeitarbeit befürchtet. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft bekannt gegeben. Hintergrund: Seit Anfang 2001 haben Arbeitnehmer durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch darauf, ihre Wochenstundenzahl zu reduzieren. Etwa in jedem vierten Unternehmen soll dieses Gesetz bisher zum Tragen gekommen sein. Unternehmer können den Anspruch auf Teilzeit nur in gut begründeten Fällen ablehnen. Dazu zählen unverhältnismäßig hohe Kosten und eine starke Beeinträchtigung der Organisation, der Arbeitsabläufe und der Sicherheit des Unternehmens. Wenn Arbeitnehmer weniger Stunden leisten, kann dies jedoch auch im Interesse des Unternehmens sein. Statistiken weisen nach, dass Teilzeitmitarbeiter seltener wegen Krankheit ausfallen und insgesamt motivierter sind als Vollzeitkräfte. Vor allem viele weibliche Mitarbeiter können häufig erst bei Teilzeitangeboten gewonnen werden. Empfohlen wird deshalb, die Arbeitszeitwünsche der Mitarbeiter und die Betriebsorganisation möglichst flexibel aufeinander abzustimmen.