05.02.2021

Wiedereröffnung: Branchenverbände wenden sich an die Bundeskanzlerin und führende Politiker

Die Deutsche Automatenwirtschaft erhofft sich Gespräche über Wiedereröffnung von Betrieben. Zu diesem Zweck haben sich die Branchenverbände an die Bundeskanzlerin und weitere führende Politiker per Brief gewandt.

Um auf die Wichtigkeit einer Wiedereröffnung der Spielhallen in Deutschland hinzuweisen, haben sich die Landesverbände des BA sowie der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) mit einem gleichlautenden Schreiben an zahlreiche Politiker gewandt. Darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die Chefs der Senats- und Staatskanzleien sowie den Chef des Bundeskanzleramts.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Staatlich konzessionierte Spielhallen – hoher Infektionsschutz und wichtiger Beitrag zur Kanalisierung des menschlichen Spielbedürfnisses

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

die Corona-Pandemie verlangt von jedem Einzelnen ein Höchstmaß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Dieser Verantwortung sind die Unternehmen der Automatenwirtschaft im zurückliegenden Jahr durch umfangreiche und konsequente Hygienemaßnahmen in den staatlich konzessionierten Spielhallen in hohem Maß gerecht geworden.

Erfreulicherweise lässt die Entwicklung, Ergebnis eben jener Disziplin und jenes Verantwortungsbewusstseins, es nun zu, über Maßnahmenlockerungen und das Wiedereröffnen von Betrieben zu sprechen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass staatlich konzessionierte Spielhallen unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung den unvergleichlichen Vorteil haben, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen für ihren Betrieb beste Voraussetzungen für einen sehr wirksamen Infektionsschutz bieten. Die Besucherzahl ist deutlich begrenzt und es dürfen auf einer durchschnittlichen Gastfläche von ca. 150 m² je Spielhalle nur bis zu maximal zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden. Diese werden von einzelnen Personen bedient, sodass Menschenansammlungen ausgeschlossen sind. Daneben ist auch der Mindestabstand zwischen den Geräten gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gilt bereits seit 1985 bundesweit ein striktes Alkoholverbot in Spielhallen, was sich als sehr wirksames Mittel in der Pandemie-Situation erwiesen hat. Außerdem ist zu bedenken, dass Spielhallen nicht für ein größeres Gästeaufkommen angelegt sind Ein Wiederöffnen wird also nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Mobilität führen.

Durch die gesetzlichen Bestimmungen für deren Betrieb sowie durch die konsequent umgesetzten Hygienemaßnahmen sind in Spielhallen also beste Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz gegeben. Das hat sich auch im vergangenen Jahr sehr bewährt und zu keinerlei Problemen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung geführt.

Darüber hinaus leisten staatlich konzessionierte Spielhallen einen unverzichtbaren Beitrag zur Kanalisierung des menschlichen Spielbedürfnisses hin zu legalen Angeboten. Ohne die Verfügbarkeit legaler Spielangebote erhalten illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz Zulauf. Das zeigt die aktuelle Situation – Medien berichten bundesweit über die Zunahme des illegalen Spiels in Hinterzimmern – einmal mehr. Ein Wiederöffnen staatlich konzessionierter Spielhallen ist deshalb sowohl mit Blick auf den Erhalt von rund 6.000 mittelständischen Betrieben sowie 70.000 Beschäftigten geboten als auch mit Blick auf die Kanalisierung des menschlichen Spielbedürfnisses und die Schwarzmarktbekämpfung.

Für ein Gespräch stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.