16.04.2025

Vermeintliche „Geheimvereinbarung“ geistert immer noch durch die Kommunalpolitik

"Haltlose Vorwürfe" sind Gegenstand einer aktuellen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung.

Ein aktuelles Beispiel zeigt, welche verheerenden Eindrücke irreführende Pressemeldungen hinterlassen können. In einer Anfrage am 31. März 2025 hat der Landtagsabgeordnete Tim Pargent (Bündnis 90/Grüne) die Bayerische Staatsregierung zu einer Bewertung der Schufa-G-Abfrage als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bei Online-Glücksspielen aufgefordert. Als Hintergrund der Anfrage hat der Landtagsabgeordnete auf einen Bericht mit dem Titel „Geheime Vereinbarung hebelt den Spielerschutz aus“ auf tagesschau.de verwiesen.

Auch der AutomatenMarkt informierte (hier) über diesen Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ – und über die deutliche Kritik daran. So hat der Deutsche Sportwettenverband den Vorwurf der Geheimvereinbarung als „haltlos“ bezeichnet und auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) beschrieb, dass „davon ausgegangen wurde, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden.“ Zudem überprüfe die GGL „laufend die eingesetzten Verfahren.“

Keine konkreten Vorgaben zur Limiterhöhung

In seiner Antwort auf die Anfrage an die Bayerische Staatsregierung erklärte auch Staatsminister Joachim Herrmann, dass der Staatsregierung eine „geheime Vereinbarung der Bundesländer“ nicht bekannt sei. Vielmehr verwies Herrmann auf mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren und ebenfalls auf die Prüfung des Verfahrens durch die GGL. Die Antwort der Bayerischen Staatsregierung erklärt dazu weiter: „Der Glücksspielstaatsvertrag macht keine konkreten Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Limiterhöhungen über das Standardeinzahlungslimit von 1 000 Euro hinaus gewährt werden dürfen. Er stellt die Konkretisierung solcher Voraussetzungen gegenüber dem Erlaubnisnehmer vielmehr in das Ermessen der Erlaubnisbehörde. Durch Abschluss des gerichtlichen Vergleichs konnte im Rahmen dieser Konkretisierungsbefugnis ein legaler Markt für Sportwetten im Wege eines gegenseitigen Nachgebens übergangsweise gestaltet werden. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ausgang der zahlreichen Klageverfahren gegen spielerschützende Nebenbestimmungen der Sportwetterlaubnisse nach Inhalt und Dauer völlig ungewiss war. Allein der Umstand, dass es auf diese Weise gelungen ist, dem Schwarzmarkt zeitnah ein legales, überwachtes und in wesentlichen Punkten im Sinne der Erlaubnisbehörde gestaltetes Angebot von Sportwetten gegenüberzustellen, hat sich insgesamt positiv auf den Spielerschutz ausgewirkt.“

Intensive Aufsicht

Des Weiteren unterstrich Herrmann die weiteren Spielerschutzmaßnahmen der legalen Glücksspielanbieter, wie die Verpflichtung zu automatisierten Maßnahmen der Spielsuchtfrüherkennung, wie die Speicherung der Spieldaten und die Überprüfung dieser durch die GGL. Die Antwort weiter: „Die Behörde geht auch Spielerhinweisen, die anonym über ein Hinweisgeberportal abgegeben werden können, konsequent nach und führt eine intensive Aufsicht.“