18.05.2020

Weitere Öffnungen – in die deutsche Gastronomie zieht langsam wieder Leben ein

Der pfälzische Gastro-Aufsteller Rolf Hagemann mit Andrea Hill, Wirtin der Kultgaststätte "Rote Teufel" in Kaiserslautern. Automatenunternehmer und Wirte-Partner hoffen darauf, dass es wieder aufwärts geht!

In einem heutigen 15-seitigen ausführlichen Rundschreiben „Gastro-Radar Update“ informiert der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) seine Mitglieder ausführlich über die aktuelle Situation in den einzelnen Bundesländern. Erläutert wird, ab wann und unter welchen Voraussetzungen und Auflagen die gastronomische Betriebe wieder öffnen können.

„Bei den hier aufgeführten Bundesländern handelt es sich um eine Momentaufnahme, die sich aufgrund politischer Entwicklungen stündlich ändern kann! Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten, bleiben Sie gesund“, wendet sich die 1. FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer an die Mitglieder.

Wer im FGA Mitglied werden und von den Vorteilen profitieren möchte, hier die Kontaktdaten: Hohenzollernstraße 45, 80801 München, Telefon 030 55573831, Fax 030 72625550, info@FGAev.de.

An dieser Stelle nur ein kleiner Auszug aus der den FGA-Mitgliedern vorbehaltenen ausführlichen Analyse:

Bayern: Ab dem 18. Mai soll Außengastronomie wieder möglich sein bis 20 Uhr. Ab dem 25. Mai können Speiselokale wieder bis 22 Uhr öffnen. Zu den Auflagen zählt ein Tischabstand von mindestens zwei Metern und Maskenpflicht für Küche und Service.

Baden-Württemberg: Stichtag für die Gastronomie ist der 18. Mai, dann dürfen die Außen- und Innenbereiche wieder öffnen. Ausgenommen sind Kneipen und Bars. Sie stehen auf „Rot“, Stufe 4. Ein Öffnungszeitpunkt ist nicht abschätzbar.

Berlin: In Berlin konnten Restaurants und Gaststätten am 15. Mai wieder öffnen. Geschlossen bleiben: Rauchergaststätten, Shisha-Bars und reine Schankwirtschaften (Bars und Kneipen). Mindestabstand zwischen den Tischen: 1,50 Meter. 

Brandenburg: Restaurants und Gaststätten konnten am 15. Mai ihren Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Hotels folgen am 25. Mai. Zu den Auflagen zählen Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr und die Einhaltung diverser Hygiene- und Abstandregeln.

Bremen: Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten und Kneipen unter strengen Auflagen öffnen. Unter anderem sind ein betriebliches Schutzkonzept mit Hygieneplan und Zwei-Meter-Abstand zwischen den Tischen gefordert. 

Hamburg: Gaststätten können seit 13. Mai öffnen. Geschlossen bleiben Tanzlokale, Bars, Vergnügungslokale, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Zu den Auflagen zählt beispielsweise die Dokumentation von Namen, Kontaktdaten und Besuchszeiten der Gäste. 

Hessen: Restaurants und Gaststätten dürfen seit 15. Mai öffnen. Das gilt für Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Betriebe, sowie Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind.

Mecklenburg-Vorpommern: Seit 9. Mai können Restaurants für Einheimische wieder öffnen. Externe Gäste plant das Bundesland ab 25. Mai wieder einreisen zu lassen. Mund- und Nasenschutz ist für Service-Personal verpflichtend. 1,5 Meter Abstand zwischen den Gästen ist einzuhalten. 

Niedersachsen: Eingeschränkte Öffnung seit 11. Mai für Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten. Maximal 50 Prozent der Plätze dürfen belegt sein. Kontaktdatenerfassung der Kunden, Abstandsregelungen und hohe Hygieneanforderungen gehören zu den Notwendigkeiten. 

Nordrhein-Westfalen: Seit dem 11. Mai ist gastronomisches Angebot in Speisegaststätten wieder erlaubt, sofern im Innen- und Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.

Rheinland-Pfalz: Unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung des Hygieneschutzes dürfen seit 13. Mai wieder Gäste gastronomisch bewirtet werden. Die Kunden in den Gaststätten müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.

Saarland: Am 18. Mai dürfen Restaurants, Cafés, Kantinen und Kneipen ebenso wie Hotels und Gasthöfe wieder aufmachen. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben geschlossen. Ein Thekenbetrieb ist nicht erlaubt, Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. 

Sachsen: Seit dem 15. Mai dürfen im Freistaat Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen. Um das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, müssen dafür entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und Auflagen wie 1,50 Meter Tische-Abstand eingehalten werden. 

Sachsen-Anhalt: Ab 22. Mai sollen Restaurants wiedereröffnen können. Vorgesehen ist keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie, ebenso keinerlei Beschränkung der Gästezahl. Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen sind dann vorgeschrieben. 

Schleswig-Holstein: Ab 18. Mai dürfen Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen. Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste zulässig. Gruppen sind erlaubt im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln, dabei muss ein Abstand zwischen den Gruppen von mindestens 1,50 Metern gewährleistet sein. 

Thüringen: Die Öffnung der Gastronomie und Hotellerie erfolgte am 15. Mai. Auch hier gibt es diverse Auflagen, unter anderem häufige Desinfektionen beispielsweise der Speisekarten, Spülgänge bei mindestens 60 Grad und Mitarbeiterschulungen zu den Maßnahmen.