HMV verweist auf Masken- und Dokumentationspflichten
Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) macht in seinem heutigen Rundschreiben auf die Maskenpflicht in hessischen Spielhallen und gewisse Dokumentationspflichten aufmerksam.
Ab sofort müssen – wie in der Gastronomie – auch in Spielhallen Daten der Kunden festgehalten werden. Der HMV hält für seine Mitglieder ein entsprechendes Muster bereit.
Der 1. HMV-Vorsitzende Michael Wollenhaupt und 2. Vorsitzende Michael Stang betonen: „Nicht gestattet ist das Auslegen von Sammellisten. Dies widerspricht dem Datenschutz. Für jeden Kunden muss daher ein gesondertes Blatt ausgefüllt werden. Achten Sie unbedingt auf die Eintragung des Eintritts und des Verlassens der Spielhalle.“
Daten einen Monat lang aufbewahren
Diese Daten sind einen Monat aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten.
Neben dieser zusätzlichen Belastung für Spielhallen wird auch eine entlastende Maßnahme verkündet.
Bei einigen Ordnungsämtern in Hessen bestehe die Auffassung, dass ein Gast, der an einem Spielgerät sitzt und direkt auf den Monitor schaut, keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen braucht und demzufolge rauchen und trinken darf.
Allerdings sei unbedingt darauf zu achten, „dass die Mund-Nasen-Bedeckung nur direkt am Gerät zum Rauchen und Trinken abgenommen werden darf. Bewegt sich ein Kunde innerhalb der Spielhalle, so hat er die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, erläutert der Vorstand.
Wichtigkeit der Mund-Nasen-Bedeckung
Dann der Appell: „Bitte unterrichten Sie dementsprechend Ihr Personal und halten Sie das Personal an, auf Disziplin der Kunden zu achten. Ein ,wildes’ Herumlaufen in der Spielhalle ohne Mund-Nasen-Bedeckung, sei es auch nur für den Gang zur Toilette, ist ausdrücklich nicht gestattet.“
Es besteht ein Fünkchen Hoffnung, dass die unbequemen Restriktionen für die Gäste bald ein Ende haben könnten. Der Verband: „Gemäß § 10 der Verordnung tritt diese mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft. Dies ist ein Automatismus. Sollte keine Verlängerung erfolgen, tritt ab dem 06.06.2020 der Normalzustand ein. Allerdings muss zum heutigen Tag auch damit gerechnet werden, dass die Verordnung verlängert wird.“
Wertvolle Praxis-Berichte von Mitgliedern
Schließlich erklären Michael Wollenhaupt und Michael Stang abschließend: „An dieser Stelle bedanken wir uns auch bei allen Mitgliedern, die uns von ihren Kontakten mit dem Außendienst der Ordnungsämter berichten. Diese Berichte sind für uns sehr wertvoll, damit wir auch die Sichtweise der Ordnungsämter kennen.“
Wer Mitglied im HMV werden möchte, hier die Kontaktdaten: Telefon 0561 7392103, Fax 0561 7392104 oder per Mail: hmv@baberlin.de.