VG Göttingen lehnt Duldung von Mehrfachkomplex ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag eines bundesweit tätigen Unternehmens auf Duldung mehrerer Spielhallen unter einem Dach abgelehnt. Seit dem 1. Juli 2017 durfte das Unternehmen nur noch eine von fünf Spielhallen in dem Gebäudekomplex betreiben und machte nun eine unbillige Härte geltend.
Das Gericht erklärte, die Schließung einzelner Spielhallen sei vom Gesetzgeber gewollt. Das Unternehmen habe nicht darlegen können, dass es – wie behauptet – wegen der Schließung der vier Göttinger Spielhallen bundesweit vor der Insolvenz stehe.