Verwaltungs-Berufsgenossenschaft überprüft Spielstätten
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) teilt mit, dass die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) im Rahmen einer Präventionsaktion im Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 31. März 2014 die Überprüfung mehrerer Betriebsstätten plant.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf Betriebsstätten liegen, die in den vergangenen zwei Jahren überfallen wurden. „Schwerpunkt der Überprüfung ist insbesondere der Kasseninhalt des Betriebes, welcher bekanntlich 500 Euro nicht übersteigen sollte. Aber auch die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften werden Gegenstand der Überprüfung sein“, verlautbart der BA.
Der BA rät Automatenunternehmern mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Begehung von Betriebsstätten zu rechnen und zwar auch bei Standorten, die nicht bei der VBG versichert sind. Denn: Die VBG stimme sich grundsätzlich auch mit den anderen Unfallversicherungsträgern ab.
Unfallverhütungsvorschriften
Laut BA sei die Aktion der VBG als proaktive Vorgehensweise zu verstehen. Zum einen beinhalte sie immer auch eine Beratung, falls Beanstandungen vorliegen und zum anderen trage sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit der Qualitätssicherung in den modernen Spielstätten bei.
Darüber hinaus bietet der BA an, eine individuelle Beratung durch die VBG zu vermitteln. Sollte hierzu Interesse bestehen, bittet der BA Automatenunternehmer dies der BA-Geschäftsstelle mitzuteilen. Der Verband würde in diesem Fall die für den Unternehmer zuständige Stelle der VBG informieren, mit denen der BA seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.
Zur Orientierung steht der aktuelle Branchenleitfaden der VBG untenstehend zum Herunterladen bereit.