06.05.1999

Verordnung über Münzen geändert

Die von Blindenverbänden und Automatenwirtschaft geforderten Veränderungen der Merkmale der 10-Cent-Münze und der 50-Cent-Münze sind nun auch in der entsprechenden Verordnung vorgenommen worden. Bei beiden Münzen wurde die Randprägung verändert. Die 50-Cent-Münze wurde außerdem schwerer gemacht. Dadurch ist gewährleistet, dass beide Münzen besser unterscheidbar sind.