12.02.2002

Umsatzsteuer: FG Münster gibt Klage statt

Wie wir in der August-Ausgabe vom AutomatenMarkt (Seite 38/39) berichtet haben, hat eine Automatenunternehmerin vor dem Finanzgericht Münster gegen die Erhebung der Umsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte geklagt. Erst jetzt wurde bekannt, dass am 26. Oktober 2001 die Hauptverhandlung stattgefunden und das Gericht mit Urteil vom gleichen Tag der Klage stattgegeben hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Das Finanzamt hat bereits Widerspruch beim Bundesfinanzhof in München eingelegt (Aktenzeichen V R 7/02). Insider weisen darauf hin, dass man sich diesbezüglich auf eine mehrjährige Verfahrensdauer einstellen sollte. Zumal nicht auszuschließen ist, dass der Bundesfinanzhof auch noch den Europäischen Gerichtshof in dieser Angelegenheit anrufen wird. Wobei wiederum mit mehreren Jahre zu rechnen ist, bis dann eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Verbandsjuristen empfehlen deshalb weiterhin, alle Umsatzsteuerbescheide, insbesondere die Jahresumsatzsteuerbescheide, nicht bestandskräftig werden zu lassen. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof beziehungsweise den Europäischen Gerichtshof sollte also das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Entsprechende Anträge und Rechtsbehelfe sollten zur Vermeidung von Fehlern und Nachteilen nur gemeinsam mit dem Steuerberater erstellt werden. Sollte das Urteil des Finanzgerichts Münster rechtskräftig werden, besteht ein Rückzahlungsanspruch nach Abzug der anteiligen Vorsteuer mit sechsprozentiger Verzinsung.