13.02.2002

IHK-Tag fordert Abschaffung der Vergnügungssteuer in der Gastronomie

Der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag (IHK-Tag) fordert die landesweite Abschaffung der Vergnügungssteuer. Er empfiehlt zugleich die Einführung eines einheitlich geregelten Steuererhebungsverfahrens in Verbindung mit verbindlich festgelegten Höchstgrenzen. „Diese bindende Steuerhöhe sollte unterhalb des bisher niedrigsten, von einer Kommune in Baden-Württemberg erhobenen Vergnügungssteuersatzes liegen“, schlägt Diplom-Betriebswirt Gunter Sauer vor. Der Sprecher des IHK-Tages kritisiert: „Die höheren Steuersätze im Vergleich zu anderen Bundesländern einerseits und die unterschiedlichen Steuersätze in Baden-Württemberg andererseits sorgen für ungleiche Wettbewerbsbedingungen.“ Im mittelständischen Gastgewerbe sei eine besorgniserregende Enwicklung festzustellen. „Zahlreiche Betriebe verzeichnen rückläufige Erträge und sind zunehmend in ihrer Existenz bedroht“, betont Sauer. Für die Betriebe spiele deshalb die Aufstellung und der Betrieb von Spielautomaten eine zunehmend wichtige Rolle. Wegen der Höhe der Vergnügungssteuer würden sich jedoch immer mehr Automatenunternehmer aus den Gaststätten zurückziehen. Ein für das Jahr 2001 zusammengestellter bundesweiter Vergleich des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sei bezeichnend. Danach sind in Rheinland-Pfalz die Steuersätze, verglichen mit jenen in Baden-Württemberg, auffallend niedriger. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und das Saarland hätten die Steuersätze landesweit vereinheitlicht und Höchstgrenzen festgelgt. Bayern erhebe überhaupt keine Vergnügungssteuer. Der IHK-Tag kritisiert abschließend: „Ein Vergleich der Gemeinden und Städte hinsichtlich der unterschiedlichen Steuerhöhe lässt keine Systematik erkennen. Die Festlegung der Steuerhöhen beruht nicht auf Einzelfallprüfung, sondern ist eher die Folge einer willkürlichen Definition.“