05.05.2017

Thüringen: Sperrzeiten in Gaststätten geändert

Der Thüringer Landtag hat in der aktuellen Plenarsitzungswoche vom 3. bis 5. Mai 2017 das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes in erster Lesung beschlossen. Das Gesetz soll in den kommenden zwei Wochen im Gesetz eingetragen und verkündet werden.

Der Fachverband Spielhallen (FSH) macht auf folgende wichtige Änderung im Bereich Spielhallen und Gaststätten aufmerksam.
 Dem Paragraf 9 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Für Spielgeräte im Sinne des § 1 ThürSpielhal­lenG, die in Gaststätten aufgestellt sind, ist § 6 Thür­SpielhallenG entsprechend anzuwenden."

"Folglich sind analog zu Sperrzeit und Spielverbotstagen für Spielhallen in Thüringen auch die Spielgeräte in Gaststätten im Zeitraum von 1 Uhr bis 9 Uhr und an den stillen Tagen mit erhöhtem Schutz (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) ganztägig und am Heilig Abend ab 15 Uhr auszuschalten", informiert der FSH.

Hier kann der Gesetzesentwurf nachgelesen werden.