25.08.2023

Stellungnahme des Deutschen Sportwettenverbandes zum Glücksspiel-Survey 2021: „Keine Rückschlüsse über Wirkung des Staatsvertrags möglich“

Matthias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes, begrüßt eine daten- und faktenbasierte Diskussion über das Spielverhalten in Deutschland.

In den vergangenen Tagen haben mehrere Medien unter Bezugnahme auf den Glücksspiel-Survey 2021 berichtet, dass die Zahl der Menschen mit problematischem Spielverhalten in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 von 400 000 auf 1,4 Millionen gestiegen wäre. Ein solcher Rückschluss ist laut dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV) aus zwei Gründen nicht ohne weiteres möglich. Das zeige auch ein Blick auf die Einordnung durch die Studienverfasser des Glücksspiel-Survey 2021 selbst.

Keine Vergleichbarkeit

Der DSWV weist darauf hin, dass über zehn Jahre hinweg die Prävalenz-Studien durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt wurden. Diese wiesen die Zahl der Menschen mit problematischem Spielverhalten als stabil, beziehungsweise leicht rückläufig aus. 2021 habe ein fundamentaler Wechsel in der Erhebung dieser Daten stattgefunden: Der Glücksspiel-Survey 2021 wurde erstmals durch das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) erhoben. Laut Studienautoren handele es sich dabei um einen „methodischen Neustart“, eine Vergleichbarkeit der neuen Daten mit den bisher bekannten Zahlen sei „nur begrenzt“ möglich.

Verlässliche Rücklschlüsse nicht möglich

Der Survey 2021 versuche, einen Ausgangspunkt für die Erfassung von Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen – gewissermaßen eine Nullmessung zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – zu schaffen. Daher seien verlässliche Rückschlüsse über die Auswirkungen des Staatsvertrags auf Basis des vorliegenden Surveys nicht möglich.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert: „Der DSWV begrüßt eine daten- und faktenbasierte Diskussion über das Spielverhalten in Deutschland. Die Ableitungen müssen jedoch schlüssig sein und auf gesicherten Fakten beruhen. Die für Ende 2026 geplante Evaluierung des Staatsvertrags muss dabei die Erfahrung aller Stakeholder berücksichtigen. Nur so kann der Erkenntnisgewinn zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Anspruchsgruppen zum Wohle der Kunden führen. Spieler- und Jugendschutz funktioniert am wirkungsvollsten durch eine erfolgreiche Kanalisierung in den legalen Markt mit lizenzierten Anbietern.“