09.12.2016

Stellungnahme der Hamburger Behörde und des HAV

Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat heute, am 9. Dezember Stellung zu den Äußerungen von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein vom 8. Dezember bezogen.

 

Stellungnahme der Behörde

 

Auf isa-guide.de verlautbart Susanne Meinecke, Pressesprecherin Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg folgendes:

„Im Artikel von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein vom 8. Dezember heißt es:

'In der Hamburger Wirtschaftsbehörde wird aktuell erwogen, von dem unionsrechtswidrigen Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüÄndStV und dem Hamburger Spielhallengesetz abzusehen.'

Dazu möchte die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation klarstellen: Diese Aussage ist nicht zutreffend. Darüber hinaus teilt die Behörde die im Artikel dargestellte Rechtsauffassung nicht.“

 

Der Hamburger Automaten-Verband bezieht Position

 

Auch Gundolf Aubke, Vorsitzender des Hamburger Automaten-Verbandes (HAV), stellt klar: „Weder teilen wir die Auffassung von Rechtsanwalt Rolf Karpenstein noch liegen uns Erkenntnisse vor, dass seine Aussagen zutreffend sind.“