15.06.2005

Spieleinsatzsteuer auf der Tagesordnung: Bayern zieht Antrag zurück

Der Freistaat Bayern will die steuerliche Mehrbelastung der gewerblichen Automatenunternehmer prüfen.

Unter dem neuen Tagesordnungspunkt 47 wird der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 17. Juni, den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes des Landes Niedersachsen (Bundesrat Drucksache 583/02) behandeln.

Nach Informationen des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) unterstützt der Freistaat Bayern diesen Gesetzentwurf nicht mehr und hat seinen Antrag zurückgezogen.

Stattdessen beantragt Bayern, dass „der Bundesrat einer sofortigen Sachentscheidung zum Spieleinsatzsteuergesetz-Entwurf nicht zustimmt“. Darüber hinaus soll der Entwurf auch nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, also dem Bundestag zugeleitet werden.

Im Herbst soll dann nach den Vorstellungen des Freistaates Bayern das Spieleinsatzsteuergesetz neu überarbeitet werden, wobei eine Berücksichtigung der steuerlichen Mehrbelastung der gewerblichen Automatenunternehmer erfolgen soll.

BA-Geschäftsführer Harro Bunke über die Hintergründe: „Dieses Vorgehen des Freistaates Bayern muss noch mit den anderen Bundesländern abgestimmt werden, wobei davon auszugehen ist, dass die anderen Bundesländer dem zustimmen werden, da kein Bundesland dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 19 der Bundesratssitzung) zustimmt. Die Bundesländer wollen verhindern, dass der Bund über die Umsatzsteuer an den Spielbankumsätzen beteiligt wird.“