Sondersitzung des Hamburger Automaten Verbandes
Der Vorstand des Hamburger Automaten Verbandes lädt für Donnerstag, 1. März, um 16 Uhr zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in das Best Western Queens Hotel, Mexikoring 1, in Hamburg, ein. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Vorgehensweise gegen das geplante Spielhallengesetz der Hansestadt.
Der Entwurf des Gesetzes sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
Spielstätten müssen mindestens 500 Meter Abstand voneinander haben. Sie werden für 15 Jahre genehmigt und können auch nachträglich noch mit Auflagen versehen werden. Als Bezeichnung ist nur der Begriff „Spielhalle“ zulässig.
Die Objekte dürfen von außen nicht erkennen lassen, welches Angebot es drinnen gibt. Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein, müssen aber sicherstellen, dass Tageslicht in den Geldspielbereich fällt.
Aufgestellt werden dürfen maximal acht Geldspielgeräte, und zwar nur einzeln mit einem Abstand von 1,5 Metern zueinander. Für jeder Gerät muss eine Fläche von mindestens zwölf Quadratmetern zur Verfügung stehen.
Die Sperrzeit beginnt um 5 Uhr und endet um 12 Uhr.
Aus dem besonderen Anlass lädt der Hamburger Automaten Verband ausdrücklich und Unternehmer ein, die dem Verband nicht angehören. Sie haben allerdings kein Stimmrecht.