05.08.2024

Schutterwald: Vergnügungssteuererhöhung auf 30 Prozent erfolgreich verhindert

Der Automaten-Verband Baden-Württemberg mit dem Vorsitzenden Dirk Fischer konnte die Vergnügungssteuererhöhung auf 30 Prozent in Schutterwald erfolgreich abwenden. Der Verband empfiehlt auch in Zukunft die Ratsinformationssysteme der Gemeinden regelmäßig im Blick zu behalten.

Die Gemeinde Schutterwald (Regierungsbezirk Freiburg) hatte im April dieses Jahres die Veränderung der Vergnügungssteuersatzung beraten und eine Erhöhung von 20 Prozent Bruttokasse auf 30 Prozent Bruttokasse beschlossen.

Ein Mitgliedsunternehmen des Automaten-Verbands Baden-Württemberg (AVBW) betreibe die einzige Spielhalle in Schutterwald und habe den Verband über die Vergnügungssteuererhöhung informiert. Dirk Fischer, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, habe dann gemeinsam mit dem Unternehmer vor Ort ein sehr angenehmes und konstruktives Gespräch mit dem Bürgermeister und Hauptamtsleiter der Gemeinde geführt. Hierbei wurden dem AVBW zufolge konkrete Zahlen vorlegt und darauf verwiesen, dass der Steuersatz von 30 Prozent auf die Bruttokasse eine erdrosselnde Wirkung habe. Zudem wurde auf die Vergnügungssteuersätze der Nachbargemeinden verwiesen, von denen keine über den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse hinausgegangen ist.

AVBW-Vorstand bringt erfolgreich Argumente zur Stärkung des legalen Angebots vor

„Weiterhin klärte Dirk Fischer ebenfalls über die geltenden Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Spielhallen auf und machte darauf aufmerksam, dass eine Reduzierung von legalen Spielhallen durch übermäßige Besteuerung letztlich zu einer stärkeren Nutzung illegaler Angebote und dadurch zu einem Abdrängen der Spieler in den illegalen Bereich führt“, teilt der AVBW mit.

Erhöhung auf den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse

Erfreulicherweise konnte die Verwaltung der Gemeinde Schutterwald (etwa 7 300 Einwohner) dieser Argumentation folgen und schlug deshalb auf der Gemeinderatsitzung am 24. Juli 2024 vor, die Erhöhung auf den Steuersatz von 25 Prozent der Bruttokasse ab dem 1. Juli 2024 zu ändern (siehe Vergnügungssteuersatzung Schutterwalds). Der Gemeinderat habe der Beschlussvorlage zugestimmt. Der AVBW-Vorstand wertet das als „absoluten Erfolg“.

Wachsam sein!

Der Automaten-Verband Baden-Württemberg ruft seine Mitglieder auf: „Beobachten Sie – insbesondere nach der Sommerpause – die Ratsinformationssysteme Ihrer Gemeinden und informieren uns, sobald Sie Kenntnis über geplante Erhöhungen haben. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und bei Gesprächen.“

Bereits im Mai konnte der Automaten-Verband-Rheinland-Pfalz eine Erhöhung der Vergnügungssteuer in Speyer auf 30 Prozent abwenden.