17.10.2003

Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Trotz gültiger Tickets weisen die Fluggesellschaften jährlich rund 250 Passagiere zurück. Das wird jedoch Ende 2004 Konsequenzen für die Airlines haben. Wenn Flugreisenden in der EU wegen Überbuchung des Fliegers die Reise verweigert wird, erhalten sie künftig bis zu 600 Euro Schadenersatz.

Auf diese Regelung verständigten sich jetzt Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrates in Brüssel. Die Zahlungen richten sich nach der Länge der Flugstrecke: bis 1 500 Kilometer gibt es 250 Euro, bis 3 500 Kilometer 400 Euro und darüber hinaus 600 Euro.

Auch bei großen Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden mehr Entgegenkommen zeigen. Wenn ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, kann der Passagier auf Rückzahlung des Tickets bestehen oder einen Rückflug zum Ausgangspunkt seiner Reise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt verlangen.