Reguläre Auszahlung der Dezemberhilfe gestartet
Ab sofort können auch die Dezemberhilfen vollständig fließen. „Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 1. Februar in einer Pressemitteilung mit.
326 000 Anträge
Damit könnten die Auszahlung durch die Länder ab sofort umgesetzt werden. Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft seit dem 22. Dezember 2020, erste Abschlagszahlungen wurden nach Angaben des Ministeriums seit dem 5. Januar ausbezahlt. Bisher waren das rund 1,56 Milliarden Euro. Insgesamt sind nach Angaben des Ministeriums bisher rund 326 000 Anträge für die November- und Dezemberhilfe mit einem Fördervolumen von 4,97 Milliarden Euro gestellt worden. Davon seien zu Beginn des Monats Februar rund 4,35 Milliarden Euro an Novemberhilfen und Abschlägen auf die Dezemberhilfen ausgezahlt worden. Beides richtet sich an Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den für den November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen waren.
Bis zu 75 Prozent des Umsatzes
Laut Bundeswirtschaftsministerium werden mit der Dezemberhilfe im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Dabei gelte bei der Dezemberhilfe wie bei der Novemberhilfe die Vorgabe des EU-Beihilferechts. Die Anträge müssen, wie bei der Novemberhilfe, durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Allein Soloselbständige, die nicht mehr als 5 000 Euro an Förderung in Anspruch nehmen wollen, können den Antrag über ihr Elster-Zertifikat selbst stellen.
Die Bewilligungsstellen der Bundesländer finden Sie hier.