Origo-Seminarreihe „Arbeitsrecht in der Glücksspielbranche“ geht in die Verlängerung
„Oh – da müssen wir aber noch einiges ändern…“ das sei der einstimmige Tenor der Teilnehmenden des Origo-Seminars Arbeitsrecht am 26. Juni in Köln gewesen, informierte die Origo Akademie. Das Seminar-Thema wurde bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr mit rund 18 Teilnehmer durchgeführt.
Rechtsanwalt Dirk Stapel von der Kanzlei Schönbeck & Stapel gab den Teilnehmenden Tipps rund um die Themen „Wichtige Klauseln in Arbeitsverträgen“ und „Vermeidung von Arbeitgeberansprüchen“.
Basiskenntnisse für erfolgreiche Personalarbeit unerlässlich
Die Vielzahl der Gesetzesänderungen und die ständig steigenden Anforderungen stellen insbesondere in der Glücksspielbranche eine hohe Herausforderung dar. Neben dem Glücksspielrecht selbst betrifft das die Betreiber von Spielhallen als Arbeitsgeber insbesondere auch in Bezug auf das Arbeitsrecht. „Basiskenntnisse der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung sind für eine erfolgreiche Personalarbeit unerlässlich und helfen juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden“, so die Origo Akademie.
Längst nicht alle wichtigen Themen behandelt
Der nächste Termin in der Seminarreihe „Arbeitsrecht in der Glücksspielbranche“ findet am 10. September in Dortmund statt, hier sind noch Anmeldungen möglich. Da längst nicht alle wichtigen Themen an den ersten Tagen der Seminarreihe behandelt werden konnten, wird es am 13. November in Bielefeld Teil 2 geben. Hier stehen dann wichtige Themen wie Arbeitszeit, Arbeitsunfähigkeit und Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf der Agenda.
Anmeldungen werden hier entgegengenommen.