Morgen wird ein BGH-Grundsatzurteil über Sportwetten-Rückzahlung erwartet
Am morgigen Donnerstag, 25. Juli, wird ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Streit zwischen dem Wettanbieter Tipico und einem Spieler erwartet. Der Kläger nahm im Zeitraum von 2013 bis 2018 an Sportwetten auf der deutschsprachigen Seite von Tipico teil. Das Unternehmen mit Sitz in Malta hatte zu diesem Zeitpunkt zwar eine Lizenz der dortigen Behörden, aber keine für Deutschland. Zwar hatte Tipico bereits im Jahr 2012 eine deutsche Lizenz beantragt, erhielt diese jedoch erst am 9. Oktober 2020. Vorher war demnach ein legales Wettangebot gar nicht möglich, da es kein anerkanntes Lizenzierungsverfahren gegeben hat. Der Kläger macht die Unzulässigkeit der Sportwetten sowie die Unwirksamkeit der Wettverträge geltend und fordert die erlittenen Verluste in Höhe von 3 719,26 Euro nebst Zinsen zurück.
Zahlungen nicht ohne Rechtsgrund erlangt
Ein ähnlicher Fall im Mai dieses Jahres, mit dem Wettanbieter Betano, wurde kurz vor dem Verhandlungstermin abgesagt. Betano ließ es damals nicht auf ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe ankommen, sondern akzeptierte das Urteil aus der Vorinstanz.
Die aktuelle Klage gegen Tipico wurde zuvor vom Amtsgericht Geislingen an der Steige abgelehnt (AZ.: 3 C 459/21) und auch die Berufung vor dem Landgericht Ulm wurde zurückgewiesen (AZ.: 1 S 46/22). Die Begründung: „Die Beklagte habe die Zahlungen des Klägers nicht ohne Rechtsgrund erlangt, weil die Verträge über Sportwetten wirksam seien.“
Auf dem Spiel steht einiges, weil bereits Tausende weitere Verfahren laufen. Im März hatte der BGH sich mit einem Hinweisbeschluss gegen die Wettanbieter positioniert.