30.08.2002

NRW: Ungezügelte Vergnügungssteuer gefährdet 27 000 Arbeitsplätze

Wie bereits berichtet, will die nordrhein-westfälische Landesregierung künftig die Festlegung der Vergnügungssteuer ohne Obergrenzen den Kommunen überlassen. Ein entsprechendes Gesetz zur angeblichen Stärkung der kommunalen Einnahmen ist für das kommende Jahr in Vorbereitung. Auf einer Pressekonferenz, zu der der Deutsche Automaten-Verband (DAV) gestern nach Düsseldorf eingeladen hatte, machte Karl Besse, Vorsitzender des DAV und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA), vor zahlreichen Journalisten deutlich, welche Gefahren diese geplante Gesetzesänderung birgt: „Die unverhältnismäßig hohen Anhebungen der Vergnügungssteuer auf bis zu 300 Euro pro Gerät und Monat gefährden allein in Nordrhein-Westfalen rund 27 000 Arbeitsplätze. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass dann eine Reihe von Spielstätten nicht mehr existenzfähig ist. Auch das so genannte Kneipensterben geht weiter, weil die Einnahmen weniger werden und die Ausgaben steigen.“ Ein mehrjähriger Modellversuch in 23 nordrhein-westfälischen Städten hat gezeigt, dass die entsprechenden Städte und Gemeinden die Vergnügungssteuer drastisch anheben. Die Konsequenz daraus war ein Geräteabbau von landesweit über 13 Prozent. Etliche Spielstätten mussten wegen mangelnder Rentabilität geschlossen werden. „Dieser Rückgang erfolgte trotz der angeblich ,moderaten’ Steuererhöhungen und ist nur der Anfang des Branchensterbens“, erklärte Besse. „Für unsere betroffenen Unternehmen haben diese drastischen Anhebungen der Vergnügungssteuer den Charakter einer Erdrosselungssteuer. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie ein derartiger künstlich durch Steuererhöhungen bewirkter Schrumpfungsprozess eines Wirtschaftszweiges als Erfolg eines gesetzlichen Modellversuchs dargestellt wird. Hinter diesen Zahlen verbergen sich zahlreiche Einzelschicksale kleiner und mittelständischer Firmen, die ihren Geschäftsbereich nicht mehr aufrechterhalten konnten. Viele kleine Gaststätten waren und sind nicht in der Lage, die laufenden Kosten ohne die Einnahmen aus den aufgestellten Automaten zu decken.“ Besse appelliert daher an die Landesregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit Auslaufen des Modellversuchs zum Ende diesen Jahres zu einer geregelten Besteuerung durch die Vorgabe von Höchstsätzen im Rahmen des Vergnügungssteuergesetzes zurückzukehren. Unterstützt wird er in dieser Forderung auch vom Bund der Steuerzahler und vom Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen.