Niedersachsen und Nordwest: Einladung zur gemeinsamen Online-Mitgliederversammlung

Die Präsenzveranstaltungen des Automatenverbandes Niedersachsen und des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes werden nicht stattfinden. Stattdessen laden die Verbände zu einer gemeinsamen Online-Mitgliederversammlung ein. Der AVN und der NAV hoffen, ihren Mitgliedern schon bald wieder persönliche Treffen zu ermöglichen, wie zum Beispiel im November 2019, siehe Foto.
Aufgrund strenger Auflagen und Personenbegrenzungen für Veranstaltungen auch trotz sinkender Inzidenzwerte haben sich der Automatenverband Niedersachsen (AVN) und der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) dafür entschieden, die ursprünglich geplanten Präsenz-Mitgliederversammlungen in Hildesheim und Bremen nicht stattfinden zu lassen.
Um die Verbandsmitglieder trotzdem über die aktuelle politische und rechtliche Situation in Bremen und Niedersachsen umfassend informieren zu können, laden der AVN und der NAV zu einer gemeinsamen Online-Mitgliederversammlung am 23. Juni 2021 von 10-13 Uhr ein.
Glücksspielstaatsvertrag und die Landesgesetzgebungen im Mittelpunkt
Im Fokus der Veranstaltung werde vor allem der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und im Speziellen der Paragraf 29 Absatz 4 sowie dessen Auswirkungen, stehen. Des Weiteren sollen die Landesgesetzgebungen in Bremen und Niedersachsen, die Umsetzung der bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrdatei (OASIS) sowie die politische Verbandsarbeit in den Ländern thematisiert werden.
Die Verbände teilen mit, dass die ursprünglich in beiden Verbänden vorgesehenen Wahlen nicht im Rahmen der Online-Sitzung stattfinden, sondern auf die nächste Präsenzsitzung im Winter verschoben werden.
Mitglieder können sich per E-Mail (info@automatenverband-niedersachsen.de) zur Online-Mitgliederversammlung am 23. Juni anmelden.