Neues Saarländisches Spielhallengesetz tritt heute in Kraft
Wie der Vorsitzende des Automaten-Verband-Saar (AVS), Rudolf Buchheit, am gestrigen Donnerstag, 7. Dezember, in einem Mitgliederrundschreiben mitteilte, wurde das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 53 auf den Seiten 1080 bis 1084 verkündet. Da gemäß der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz mit dem Tag nach der Verkündigung im Amtsblatt in Kraft tritt, wenn kein abweichender Termin im Gesetz genannt wird, trete das Änderungsgesetz am heutigen Freitag, 8. Dezember, in Kraft.
Weiter bittet der AVS-Vorsitzende die Mitglieder, sich ihre Spielhallen sowie die Mitarbeiter auf die wie folgt geänderten Regelungen einzustellen:
- Zusätzlich zu dem Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestehenden Spielhallen ist ein Mindestabstand von 250 Metern zu Suchtberatungsstellen sowie zu bestehenden Einrichtungen einzuhalten, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden.
- In Spielhallen gilt ein komplettes Rauchverbot.
- Es dürfen nur noch nicht alkoholische Getränke zu ortsüblichen Preisen verabreicht und verzehrt werden. Die Verabreichung und der Verzehr von Speisen sind verboten.
- Die Sperrzeit beginnt von 2 bis 10 Uhr.
„Eine gesonderte Lesefassung des Saarländischen Spielhallengesetzes in der jetzt geänderten Fassung werden wir Ihnen zeitnah zuleiten“, so Buchheit abschließend.