Neues Niedersächsisches Glücksspielgesetz: Fristen und Termine
Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes ist inzwischen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden, berichtet der Automatenverband Niedersachsen (AVN) in einem Rundschreiben.
"Damit steht nun fest, dass dieses Gesetz am 1. Juni 2020 in Kraft treten wird", erklärt AVN-Justiziar Professor Dr. Florian Heinze. Gleichzeitig gibt er einen Überblick über die anstehenden Fristen und Termine:
31. Mai 2020: Stichtag – eine Wiederholung des Auswahlverfahrens können Betreiber von Spielhallen verlangen, für die bis zu diesem Tag eine Auswahlentscheidung im Losverfahren getroffen worden.
1. Juni 2020: Inkrafttreten des Gesetzes.
1. Juni 2020: Ab diesem Tag Pflicht zur Sicherstellung, dass aufgrund einer Selbstsperre gesperrten Personen der Zutritt zur Spielhalle verwehrt wird. Außerdem Pflicht zur Beachtung der Verbote (Bezeichnung der Spielhalle als „Casino“ und Ähnliches, Anbieten von Zahlungsdiensten).
30. Juni 2020: Bis spätestens zu diesem Tag informiert die Behörde die Betreiber konkurrierender Spielhallen über die Möglichkeit der Wiederholung von Auswahlverfahren.
31. Juli 2020: Fristablauf für die Beantragung der Wiederholung von Auswahlverfahren.
31. Oktober 2020: Bis spätestens zu diesem Tag soll die Behörde die (neue) Auswahlentscheidung bei miteinander in Abstandskonkurrenz gelegenen Spielhallen getroffen haben.
30. Juni 2021: Neu erteilte Härtefallgenehmigungen sind bis zu diesem Tag zu befristen.
31. Dezember 2025: Neu erteilte Erlaubnisse sind längstens bis zu diesem Tag zu befristen.
Weitere Informationen über das aktuelle AVN-Rundschreiben in der Verbandsgeschäftsstelle – neue, weitere Mitglieder sind willkommen: Telefon 0511 80740830, Fax 0511 80740833, info@automatenverband-niedersachsen.de.