20.05.2020

Gewonnenes Verfahren gibt hanseatischen Aufstellern Rückenwind

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag eines Spielhallenbetreibers stattgegeben. Der Hamburger Automaten-Verband (HAV) hofft nun auf eine generelle Wiedereröffnung der Spielhallen. 

Mit Beschluss vom 19. Mai 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, "dass § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 2. April 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2020, dem Betrieb der Spielhalle des für dieses Verfahren ausgewählten Antragstellers mit bis zu acht Kunden nach Maßgabe des von ihm entwickelten Hygienekonzepts nicht entgegensteht." 

Der Hamburger Automaten Verband (HAV) begrüßt dieses Urteil: "Der das Verfahren führende Betreiber ist damit einstweilen in der Lage, seine Spielhalle wieder zu öffnen. Es bleibt in diesem Zusammenhang allerdings abzuwarten, ob die FHH hiergegen im Wege einer Beschwerde vor dem OVG Hamburg vorgeht und letzteres zunächst mittels einer sogenannten Zwischenverfügung die Betriebsöffnung einstweilen weiter untersagt."

Zuversichtlich: Lockerungen für Automatengewerbe

Weiter heißt es in dem Vorstandsschreiben: "Wir sind gleichwohl guter Hoffnung, dass der Hamburger Senat vor dem Hintergrund dieser jüngsten, auf Veranlassung des Hamburger Automaten Verband e.V. geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Rechtswidrigkeit fortwährender Betriebsschließungen von Spielhallen bei Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und des hieraus resultierenden Drucks seine Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg in der kommenden Woche erneut anpasst und entsprechende Lockerungen dann auch den Betrieben unserer Mitglieder vollumfänglich zu Teil werden."

Mitglieder müssen notfalls Eilverfahren führen

Sollte die FHH wider Erwarten und trotz des gerichtlichen Erfolges an einer fortwährend verordneten Betriebsuntersagung festhalten, "so müssten unsere Mitglieder ihrerseits entsprechende Eilverfahren führen", appelliert der Verband. Diese Verfahren dürften dann, in Anbetracht der aktuellen rechtlichen Bewertung durch das VG Hamburg, erfolgversprechend sein, wird deutlich gemacht. 

Der Hamburger Senat beabsichtigt ab 26. Mai weitere Lockerungsmaßnahmen. Abwarten, ob diese auch den Automatenunternehmen zugute kommen!