Neue Vorschriften ab April: Eintritt in allen niedersächsischen Spielhallen erst ab 21 Jahren
Kein Scherz: Ab dem 1. April 2023 dürfen Spielhallen in Niedersachsen ihre Türen erst für Spielgäste ab 21 Jahren öffnen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat in seinem Erlass vom 2. Februar diese Regelung vorgegeben.
Eine weitere Vorschrift: Zertifizierungsbedürftige Doppelspielhallen (mit neuer Genehmigung nach § 18 Abs. 4 i.V. § 2 Abs. 1 NspielhG) müssen eine zweite Aufsicht einsetze – jeweils eine pro Konzession. Professor Dr. Florian Heinze, Justiziar vom Automatenverband Niedersachsen (AVN), kommentiert: „Die Hinweise des MW richten sich nicht an Spielhallenbetreiber, sondern an die Erlaubnisbehörden vor Ort. Das MW übt die Fachaufsicht über die Erlaubnisbehörden aus. Diese sind also gezwungen, sich an die Hinweise des MW zu halten und das Spielhallenrecht so zu vollziehen. Die Hinweise des MW stellen die Rechtsmeinung des MW dar – und können gesetzliche Regelungen nicht ersetzen oder neu schaffen. Mit anderen Worten: Auch wenn Sie als Spielhallenbetreiber nicht Adressat der rechtlichen Hinweise sind, müssen Sie davon ausgehen, dass die für Sie zuständige Erlaubnisbehörde den Hinweisen entsprechend verfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wird, wenn Sie das Eintrittsalter nicht auf 21 Jahre anheben und in Doppelspielhallen darüber hinaus eine zweite Aufsicht einsetzen.“
Für weitere Informationen für die Mitglieder steht der AVN zur Verfügung.