25.07.2024

DSWV begrüßt Entscheidung des BGH zur Sportwettenklage

DSWV-Präsident Mathias Dahms

Statt ein Grundsatzurteil zu fällen (der AutomatenMarkt berichtete online), setzte der Bundesgerichtshof das Verfahren gegen den Wettanbieter Tipico (Az.: I ZR 90/23) am heutigen Donnerstag, 25. Juli, aus und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Hintergrund ist die Klage eines Spielers auf Rückzahlung seiner Wetteinsätze in Höhe von 3 719,26 Euro. Der Wettteilnehmer hat im Zeitraum von 2013 bis 2020 an Tipico-Sportwetten teilgenommen, obwohl in diesem Zeitraum noch gar keine deutschen Lizenzen für Sportwetten vergeben wurden. Tipico hatte zwar nach dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 eine deutsche Lizenz beantragt, diese jedoch erst am 9. Oktober 2020 erhalten.

Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig

Konkret geht es laut BGH um die Klärung der Frage, „ob es die nach dem Unionsrecht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausschließt, einen solchen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.“

Zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten hat der BGH bis zu einer Entscheidung des EuGH im vorliegenden Verfahren ausgesetzt.

Wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt die heutige Entscheidung des BGH. Dies sei „ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Sinne aller Beteiligten.“

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH), den Fall an den EuGH zu verweisen, zeigt, dass eine europarechtliche Klärung notwendig ist“, erklärt DSWV-Präsident Mathias Dahms anlässlich des Verkündungstermins. „Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH im Sinne der Anbieter und der europäischen Dienstleistungsfreiheit entscheiden wird, wie er es bereits in der Vergangenheit getan hat."