Medien berichten falsch über Spielerkarten
Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dapd plane die Bundesregierung eine personengebundene Spielerkarte mit der Möglichkeit des Aufbuchens von Geldbeträgen.
Diese Information ist laut dem Bundesverband Automatenunternehmer (BA) nicht korrekt. Tatsächlich hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze beschlossen. Allerdings ist laut des Entwurfs „die Einführung eines ‚personenungebundenen Identifikationsmittels’ beabsichtigt, das der Spieler einsetzen muss, um den Spielbetrieb an einem Spielgerät zu ermöglichen“, erläutert BA-Geschäftsführer Harro Bunke.
Bundeswirtschaftsministerium kann sich falsche Presseberichte nicht erkären
Aus bislang nicht geklärten Gründen berichteten mehrere Zeitungen und Nachrichtenportale, wie die Saarbrücker Zeitung, Welt online und derwesten.de über personengebundene Spielerkarten, auf die maximal 200 Euro pro Tag und Spielstätte gebucht werden könnten. Bunke betont: „In einem heutigen Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsministerium wurde ausdrücklich bestätigt, dass seitens der Bundesregierung die Einführung einer spielergebundenen Karte mit der Möglichkeit des Aufbuchens von Geldbeträgen nicht beabsichtigt ist. Die anders lautenden Presseberichte kann man sich dort nicht erklären.“
Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte ist laut BA hingegen ein mittelfristiges Projekt. Allerdings seien noch zahlreiche datenschutzrechtliche und technische Fragen zu klären. Auch die Bereitstellung einer dazugehörigen Infrastruktur einschließlich der Umstellung des Zulassungsverfahrens bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erfordere noch weitergehende Klärung.