27.11.2012

„Manche sind gleicher als andere“

Sabine Dittmers-Meyer

Zu der Meldung „Bremen rettet seine Spielbank“, AutomatenMarkt-Online vom 22.11., schreibt die Vorsitzende des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes, Sabine Dittmers-Meyer:

„Manche sind gleicher als andere. Die Bremer Senatspolitik verletzt die Grundwerte unternehmerischen Handelns. Die Senkung der Spielbankabgabe der zu Westspiel gehörenden Spielbank in Bremen von 55 auf 40 Prozent kommt einer Subvention des staatlichen Glücksspiels gleich. Bereits 2010 wurde die Vergnügungssteuer für gewerbliche Spielstättenbetreiber um drastische 100 Prozent erhöht. Arbeitsplätze und Unternehmen waren von dieser Erhöhung existentiell bedroht. Begründet wurden die 20 Prozent Vergnügungssteuer von Finanzsenatorin Karoline Linnert damit, dass der Spielsucht mit diesem Geld entgegengewirkt werden sollte.

Wie ist es dann zu erklären, dass der Bremer Senat einerseits Steuern erhöht, um Projekte zur Prävention problematischen Spielens zu finanzieren und er andererseits auf Steuereinnahmen der staatlichen Spielbank Bremen verzichtet, um das Spiel an deren Geldspielautomaten – ohne Limit bei Einsatz und Verlust zum Schutze der Spielgäste – zu unterstützen?

Mit der Begründung einer schwierigen Geschäftslage zahlt die Bremer Spielbank bereits seit April 2012 weniger Abgaben an die Stadt. Die Prognose der Betreiber, die Spielbank werde in den nächsten Jahren rund elf Millionen Euro pro Jahr einnehmen, wodurch gut eine Million Euro bei der Stiftung ankäme, die Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität in Bremen und Bremerhaven fördert, ist unseriös und reine Ankündigungspolitik.

Die Spielbank sollte ebenso wie die gewerblichen Spielstättenbetreiber und jedes andere Wirtschaftsunternehmen in Bremen an ihrem wirtschaftlichen Erfolg gemessen werden. Ginge man von gleichen Bedingungen für alle Unternehmen in Bremen aus, so müsste es dann möglich sein, dass jeder Betrieb, welcher Gewinneinbußen verzeichnet, mit Steuersenkung durch den Bremer Senat rechnen könnte, bis er sich wieder erholt hat.

Dies ist jedoch nicht der Fall und so stellt die Entscheidung des Senats eine wirtschaftspolitische Ungleichbehandlung der Bremer Unternehmerschaft dar, die nicht hinnehmbar ist.

Und es stellt sich die Frage, wie sich diese Subvention mit dem vom Senat gepredigten Spielerschutz vereinbaren lässt. Spielerschutz, den die gewerblichen Spielstättenunternehmer aktiv betreiben, durch Schulung ihres Personals, Aufklärung der Spielgäste sowie ein Sozialkonzept, das dem Senat vorliegt.

Für uns Bremer Unternehmer ist diese Politik eine schallende Ohrfeige und für jeden Bürger, der von seinen gewählten Vertretern verantwortungsvolle Entscheidungen erwarten kann, kommt diese Politik einer Verspottung demokratischer Grundsätze gleich.