Lotto-Branche unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Wie das Düsseldorfer Handelsblatt kürzlich berichtete, hat die staatliche Lotto-Branche vergeblich gegen eine Anzeigenkampagne in der Wirtschaftswoche geklagt. Dort war ein Lottoschein mit der Umschrift abgebildet: Um Geld zu vermehren, empfehlen wir Ihnen ein anderes Papier. – Dies sei keine vergleichende Werbung, befand der Bundesgerichtshof in seinem abschließenden Urteil (Az.: I ZR 215/99). Denn Lotto-Anbieter und Zeitschriften-Verlage seien keine Mitbewerber. Auch unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit sei nichts gegen die Anzeige einzuwenden, entschieden die Richter.