Leipzigs Vergnügungssteuersatzung rechtswidrig – Automatenverbände begrüßen Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Später Teilerfolg für Leipzigs Spielhallenbetreiber und Automatenaufstellunternehmer. Das Leipziger Verwaltungsgericht befindet den Vergnügungssteuersatz von fünf Prozent auf Spieleinsätze als rechtswidrig. Automatenverbände begrüßen die Entscheidung – allerdings mit Wehmut.
„Spielhallenbetreiber sind generell mit sehr hohen Auflagen konfrontiert und werden bis hin zur Geschäftsaufgabe reguliert, sei es durch die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages oder den Landesspielhallengesetzen“, so Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland und Präsident des Bundesverband Automateunternehmer. „Die Entscheidung des Verwaltungsgericht, die derzeitige Vergnügungssteuer zu senken, werten wir als wichtige Korrektur, die allerdings für viele Branchenteilnehmer zu spät kommt“, wird weiter betont.
Die im Jahr 2006 speziell auf Spieleinsätze eingeführte Vergnügungssteuer wirkte auf viele Spielhallenbetreiber „erdrosselnd“ und machte es für viele Unternehmer praktisch unmöglich, mit dem Beruf des Geldspielgerätebetreibers den Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Auch eine anfängliche Senkung von 7,5 auf 5,0 Prozent änderte daran nichts. Die Folge war ein regelrechtes Spielhallensterben.
Automatenunternehmer in Leipzig um die Hälfte dezimiert
„Die Unternehmen, die die vergangenen zwölf Jahre überlebt haben, können jetzt zwar ein wenig aufatmen. Viele konnten diese lange Zeitspanne nicht überbrücken“, beschreibt Andreas Wardemann, Vorstand und Schatzmeister des Ost-Verbandes, die Situation. „Etliche Unternehmerexistenzen sind an den hohen Auflagen kaputt gegangen. Viele Arbeitnehmer haben ihren Job verloren“, beklagt der in Leipzig und Köln ansässige Unternehmer. Von den anfänglich 70 Aufstellunternehmern in Leipzig seien weniger als die Hälfte übriggeblieben.
Trotz der verheerenden Folgen sehen die Branchenvertreter in der aktuellen gerichtlichen Entscheidung ein wichtiges Signal, so auch Petra Stegkemper, Rechtsanwältin und Prozessbevollmächtigte des Klägers: „Künftig werden die Gerichte gehalten sein, die Frage der Tragbarkeit der Vergnügungssteuer, speziell wenn es um Spieleinsätze geht, detaillierter zu prüfen“, erklärt die Juristin.