06.11.2020

Kanzlei Benesch Winkler mit Online-Vortrag zur Zertifizierung

Markus Jackl (l.) und Mirko Benesch referierten online zum Thema Zertifizierung von Spielhallen.

Der Rechtsanwalt Mirko Benesch von der Kanzlei Benesch Winkler und Markus Jackl, Geschäftsführer der Deutschen Glücksspielzertifizierung GmbH (DZGZ), thematisierten in einem Online-Vortrag am 6. November die Zertifizierung von Spielhallen.

„Viele machen sich über das Thema noch keine Gedanken“, sagt Benesch.

Wer eine Chance auf die Verbundspielhalle behalten möchte, wird um eine Zertifizierung nicht herumkommen“, betont der Rechtsanwalt. Dabei sagt Markus Jackl einen Terminstau voraus: „Je länger die Länder brauchen, desto weniger Slots bleiben bis zum 30. Juni 2020."

Neben der Verbundspielhalle, für die die Zertifizierung als Qualitätskriterium laut Glücksspielstaatsvertrag bedeutend werden kann, rückten die Referenten auch die Mindestabstände in den Fokus.

Einen ausführlichen Bericht können Sie in der Dezember-Ausgabe des AutomatenMarkt lesen.

Wer sich über die Deutsche Glücksspielzertifizierung GmbH (DZGZ) informieren möchte, dem sei unser Bericht aus unserer April-Ausgabe 2020 ab Seite 26 empfohlen.