14.08.2019

Infos zur „Übergangskonzession“

Mehr als 200 Interessierte nahmen an der Infoveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt teil. Foto:RP Darmstadt

Über 200 Vertreter verschiedener Branchen haben sich am Dienstag im Hörsaalgebäude auf dem Campus Bockenheim der Uni Frankfurt über das anlaufende Sportwetten-Konzessionsverfahren informiert. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt führt dieses Verfahren ab Anfang kommenden Jahres deutschlandweit durch und gab auf der Veranstaltung nun Einzelheiten dazu bekannt. Erklärtes Ziel ist, dass der Bereich Sportwetten bundesweit einer Regulierung zugeführt wird.

Fachleute aus dem zuständigen Dezernat „Gewerbe, Preisprüfung, Glücksspiel“ stellten die geplante Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages vor. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 die Zahl der Konzessionen in Deutschland für die Dauer einer Übergangs-bzw. Experimentierphase nicht beschränkt werden soll (3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag). Die Konzessionen sollen bis zum 30. Juni 2021 befristet werden, weil zu diesem Termin der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ausläuft.

Alle Antragstellenden, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, sollen die entsprechende Erlaubnis erhalten.

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen – und damit das Verfahren – beginnt nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt, nachdem die Antragsteller erklärt haben, dass ihre Antragsunterlagen aus ihrer Sicht vollständig sind. Daraufhin werde ihnen die Prüffähigkeit bestätigt und die inhaltliche Prüfung beginne.

Während dieser Prüfung könne es allerdings zu Nachforderungen kommen, zum Beispiel, wenn in einzelnen Bereichen unzureichende Ausführungen gemacht wurden oder diese der Behörde nicht schlüssig erscheinen. Solche unvollständigen Anträge könnten inhaltlich nicht bearbeitet werden.

Sportwetten-Anbieter, die nach Inkrafttreten des geänderten Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2020 keinen Antrag gestellt haben, müssen mit einem kostenpflichtigen Untersagungsverfahren durch die Behörde rechnen.