Illegales Glücksspiel: Großrazzia in Friesland und Ostfriesland
Über 400 Einsatzkräfte von Polizei, Zoll und Steuerfahndung waren am Freitagabend, 8. November, bei einer konzertierten Großrazzia in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Leer, und Friesland sowie im Stadtgebiet Emden beteiligt. Hintergrund der umfangreichen Durchsuchungen war der Verdacht auf das Veranstalten von illegalem Glücksspiel sowie weitere Straftaten. Den Durchsuchungsmaßnahmen seien mehrmonatige Ermittlungen durch die Behörden vorausgegangen. „Die Ermittlungen wurden unter Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück geführt“, so die Presseinformation der Ordnungsbehörden.
Die Ermittlungen hätten sich gegen eine Vielzahl von Personen gerichtet, die dem Clanmilieu zugerechnet werden. Ihnen werde vorgeworfen, verschiedene öffentlich zugängliche Einrichtungen – wie Spielstätten oder Shisha-Bars – zu betreiben, in denen illegales Glücksspiel an Automaten angeboten wird, welche nicht die erforderliche behördliche Zulassung verfügen.
Einsatzkräfte durchsuchten mehr als 20 Objekte
Die Einsatzkräfte durchsuchten in der Nacht zu Samstag mehr als 20 Objekte, darunter diverse gastronomische Einrichtungen sowie Privatwohnungen von Beschuldigten. „Es konnten zahlreiche Beweismittel und Vermögenswerte beschlagnahmt werden“, so die Ermittler.
Insgesamt seien bei den Durchsuchungen 30 illegale Spielautomaten sichergestellt worden. Der Wert der beschlagnahmten Spielgeräte nebst Inhalt liege nach Schätzung der Ermittler im sechsstelligen Bereich. Darüber hinaus seien mehrere Poker- und Spieltische sowie eine hohe Summe Bargeld, ein hochwertiges Fahrzeug und weitere Beweismittel beschlagnahmt worden. Es wurden im Rahmen der Durchsuchungen zudem 18 arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt. In 14 Fällen habe es sich nach dem Stand der Ermittlungen um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gehandelt. Darüber hinaus seien zwei Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelten eingeleitet worden und zwei weitere wegen illegaler Beschäftigung. Weiterhin seien zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt worden.
Einnahmen aus diesen Automaten nicht steuerliche erfasst
Weiterhin heißt es in der gemeinsamen Presseinformation: „Im Gegensatz zu legalen Automaten, die strengen Vorschriften und einer Regulierung unterliegen, fehlt es bei illegalen Automaten an den vorgeschriebenen Prüfsiegeln und der behördlichen Aufsicht sowie an Schutzvorrichtungen zur Prävention der Spielsucht. Diese illegal betriebenen Automaten entziehen sich jeglicher staatlicher Kontrolle, was nicht nur den Schutz der Spieler gefährdet, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Einnahmen aus diesen Automaten werden steuerlich nicht erfasst, sodass durch den Betrieb dieser Automaten dem Staat jährlich erhebliche Steuerbeträge entgehen, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Infrastruktur benötigt werden. Zudem dienen die Einnahmen erfahrungsgemäß häufig auch zur Finanzierung krimineller Strukturen. Geschätzt belaufen sich die Erträge aus diesen Automaten bundesweit auf jährlich rund drei Milliarden Euro.“
Mitarbeitende ohne legale Anstellung beschäftigt
Die bisherigen Ermittlungen begründeten weiterhin den Verdacht, dass in den gastronomischen Einrichtungen Mitarbeitende ohne legale Anstellung beschäftigt wurden und Sozialabgaben nicht entrichtet worden seien. Neben dem illegalen Glücksspiel würden den Beschuldigten daher auch Steuervergehen, Geldwäsche, illegale Beschäftigung und Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug und illegalem Aufenthalt vorgeworfen.
Eine Shisha-Bar in Aurich wurde aufgrund von Brandschutzverstößen geräumt und durch den Landkreis Aurich geschlossen. Parallel seien Arrestbeschlüsse über einen insgesamt sechsstelligen Arrestbetrag vollzogen worden.
Die Ermittlungen dauern an. Dabei werde nun insbesondere die Vielzahl der sichergestellten Beweismittel ausgewertet.