Ignoranz oder Absicht?
Unter der Überschrift "Lokale kontrolliert" berichtet die Berliner Polizei in einer Pressemitteilung, sie habe gemeinsem mit Beamten des Bezirksamtes Mitte mehrere "Spiellokale" sowie Bars und Wettbüros kontrolliert. Dabei seien in fünf "Lokalen" alle 19 aufgestellten Spielautomaten unter anderem wegen fehlender Aufstellgenehmigung versiegelt worden. In einem "Spielcasino" hätten die Polizisten Schmuck und 13 Mobiltelefone, die wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben waren, gefunden.
Im Bericht der "Berliner Morgenpost" werden aus den kontrollierten "Spiellokalen" des Polizeiberichts "Spielhallen". Reißerisch heißt es dort: "Polizei kontrolliert Berliner Spielhallen und Wettbüros – Drogen, Diebesgut und versiegelte Automaten".
Für die Automatenbranche und alle legal arbeitenden Unternehmer stellt sich die Frage, ob die Zeitungsleute so ignorant sind, dass sie den Unterschied zwischen "Spiellokal" und "Spielhalle" immer noch nicht kennen, oder ob inzwischen politische Absicht im Sinne des Berliner Spielhallengesetzes dahintersteht.
"In fünf der kontrollierten Spielstätten wurden dabei sämtliche Geldspielautomaten versiegelt, weil den Geräten durchweg die Aufstellgenehmigung fehlte. Den Angaben zufolge war dies bei 19 Spielautomaten der Fall", heißt es in der "Mopo".
Wer nur ein bisschen Ahnung von der Materie hat – oder die Bevölkerung nicht für dumm verkaufen will – weiß natürlich, dass fünf Spielhallen deutlich mehr als 19 Geldspielgeräte aufgestellt hätten. Die Polizei sprach durchaus mit Bedacht von "Spiellokalen".