Hamburger Amtsschimmel bewegt sich
Acht Monate nach dem Inkrafttreten des Hamburgischen Landesspielhallengesetzes hat der Senat der Hansestadt die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Glücksspielwesens festgelegt. Das teilt der Hamburger Automaten Verband mit.
Hinsichtlich der "Angelegenheiten von Spielhallen und Gaststätten" sind wie auch schon in der Vergangenheit die Bezirksämter zuständig. Als übergeordnete Fachbehörde wurde die Wirtschaftsbehörde benannt. Für die besonderen Regelungen des Sachkundenachweises, des Sozialkonzeptes, der Altersüberprüfung von Spielstättengästen und für das Berichtswesen wurde die Gesundheitsbehörde als Fachbehörde benannt.
Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz hat die Fachbehörde die Aufgabe, die untergeordneten Behörden – in diesem Fall die Bezirksämter – in den oben genannten Fragen zu beraten und auch zu entscheiden, wie die Vorschriften des Landesspielhallengesetzes anzuwenden sind. Das Ganze krankt allerdings daran, dass noch keine Ausführungsbestimmungen vorliegen.
Der Hamburger Verband macht seine Mitglieder aber darauf aufmerksam, dass ab sofort alle Anträge auf Ausnahme, Konzessionsanträge usw. an die zuständigen Bezirksämter zu stellen sind.