25.11.2016

Gut aufgestellter Verband trotzt den Widrigkeiten aus sechs Bundesländern

Der Vorstand des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland: Justiziar Hendrik Meyer, Tobias Schneegans, Andreas Wardemann, Thomas Breitkopf und Steffen Rehr (v.l.).

Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland standen am 22. November in Berlin erwartungsgemäß die Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse und Härtefälle.

Der Verbandsvorsitzende Thomas Breitkopf und seine Vorstandskollegen Andreas Wardemann, Steffen Rehr und Tobias Schneegans führten die Mitglieder durch das Antrags- beziehungsweise Gesetzesdickicht der sechs Bundesländer, über die sich das Einflussgebiet des Verbandes erstreckt.

Justiziar Hendrik Meyer nahm die Automatenunternehmer mit auf einen Parforceritt durch die rechtlichen Lagen aller sechs Bundesländer. Haben die meisten Justiziare mit ein oder zwei Landesgesetzgebungen zu tun, präsentierte Rechtsanwalt Meyer gewohnt souverän den Status quo in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Ratlose Behörden

Dabei wurde deutlich, dass das Beantragen und die eventuell daraus folgenden Prozesse eher einem Langstreckenlauf als einem Sprint ähneln.

Dass sich das Kämpfen lohnt, beweist der Verbandsvorsitzende. Thomas Breitkopf freut sich über eine Härtefallgenehmigung einer doppelkonzessionierten Spielhalle in Brandenburg.

So rosig sieht es leider aber in anderen Bundesländern nicht aus. Daher appellieren sowohl Breitkopf als auch der gesamte Vorstand stets einen langen Atem zu beweisen. Da die Behörden meist auch nicht wissen, welche Informationen für einen Härtefallantrag nötig sind, sei es Breitkopf und Meyer zufolge wichtig alle Punkte aufzuführen, die bei einer eventuellen Schließung relevant werden. Dazu zählen zum Beispiel langfristige Miet- und Kreditverträge, eine Auflistung der Arbeitskräfte, inklusive Gehalt, Beschäftigungsdauer und voraussichtliche Höhe der Abfindungen. Hinzu kommen Vergnügungssteuerzahlungen, Schulungskosten und zu erwartende Rückbaukosten. Die Unterlagen sollten möglichst auch nicht scheibchenweise, sondern komplett, sozusagen als „stimmiges Konzept“ eingereicht werden. Breitkopf rät, einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Workshops für Frühjahr 2017 geplant

Thomas Breitkopf macht den Mitgliedern Mut: „Das ist nicht das Ende der Branche.“ Der Vorsitzende schränkte aber auch ein, dass die Chance weiter zu bestehen, in den Flächenländern sicherlich größer als in den Stadtstaaten sei.

Für das Frühjahr 2017 plant der Verband drei bis vier Workshops, bei denen individuelle Probleme und juristische Fragen geklärt werden sollen. Justiziar Hendrik Meyer wird diese Veranstaltungen mit seinem Fachwissen bereichern.

Weitere Ausführungen von BA-Geschäftsführerin Simone Storch, von AWI-Geschäftsführer Dirk Lamprecht und von Alexandra Nöthen vom TÜV InterCert Saar komplettierten die informative Jahreshauptversammlung.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der AutomatenMarkt-Dezemberausgabe.