26.07.2018

Geänderte Berichtspflicht in Hessen

Nach einer Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes zum 1. Januar 2018 müssen Berichte nicht mehr automatisch an das Ordnungsamt übersendet werden. Darüber informiert der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) in einem Rundschreiben.
Im Gegensatz zur Berichtspflicht 2016 müssen Unternehmer die Berichte nur noch übersenden, wenn diese von den Ordnungsämtern angefordert werden.

Die Berichte müssen spätestens alle zwei Jahre erstellt und in der Spielhalle für Kontrollen bereitgehalten werden. Der Vordruck ist im Sozialkonzept enthalten. Der letzte Bericht musste spätestens am 31. Juli 2016 abgegeben werden. Daher ist der Zweijahreszeitraum am 31. Juli 2018 erreicht.  

Der HMV empfiehlt in seinem Rundschreiben, jetzt die Berichte für die Zeiträume 16. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016, 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 sowie 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 zu erstellen. Des Weiteren sollten Automatenunternehmer, die Berichte in den Sozialkonzept-Ordner ihrer Spielhalle abheften, damit diese bei einer Kontrolle in der Spielhalle vorgelegt werden können.

Der Hessische Münzautomaten-Verband weist seine Mitglieder deutlich darauf hin, die Berichte nur noch an die Ordnungsämter zu senden, wenn diese von denen auch verlangt werden.