Fragen zum Online-Glücksspiel: EU-Kommission hält sich bedeckt
Die EU-Kommission hat dem Europaabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff (ALDE) am 11. März Antworten auf die drei, Mitte Januar gestellten, Fragen zum Online-Glücksspiel gegeben.
Konkret hatte Lambsdorff gefragt:
1. Wie schätzt die Kommission die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland ein?
2. Genügt das Ausschreibungsverfahren in Hessen dem Grundsatz der Chancengleichheit und Transparenz, und ist es mit europäischem Recht vereinbar?
3. Gedenkt die Kommission aufgrund des Schwebezustands im Vergabeverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten?
Die zu erwartende Antwort der EU-Kommission signalisiert eher Abwarten als Handeln:
„Die Kommission wird die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland weiterhin genau überwachen. Auch die geänderte Regelung für Sportwetten ist Gegenstand dieser laufenden Beurteilung. Der Kommission ist bekannt, dass das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen an Anbieter von Sportwetten derzeit noch im nationalen Rechtsmittelsystem überprüft wird. Dieses Vergabeverfahren wird im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht, die Aufschluss darüber geben soll, ob die Ziele des Allgemeininteresses, mit denen die Beschränkungen in den deutschen Glücksspielbestimmungen gerechtfertigt werden, in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden, wie gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt.“
Ein weiterer Abgeordneter, John Stuart Agnew, stellte ähnliche Fragen an die Kommission. Es ist davon auszugehen, dass er auch eine ähnliche Antwort erhalten wird.
Hier sind die Fragen Lambsdorffs und die Antwort der EU-Kommission in deutscher Sprache nachzulesen.