Fiskaldaten in der Praxis
Seit die Technische Richtlinie 5 in voller Ausprägung umgesetzt sein muss, verfügen alle Geldspielgeräte über einen Fiskaldatenspeicher. Was das im Einzelnen ist, wie der Speicher funktioniert und warum er so wichtig ist, erläuterte Marco Schepers, Techniktrainer bei adp, im Rahmen einer Webkonferenz von Schneider Automaten. Rund 240 Teilnehmer belegten die Bedeutung des Themas für die Unternehmer.
„Ein Geldspielgerät ist eine Kasse. Deshalb gibt es laut Abgabenordnung bestimmte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und an die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen“, erläuterte Schepers. „Das gilt seit 2002.“
Anforderungen der Abgabenordnung
Viele Unternehmer, die nie Probleme mit dem Finanzamt hatten, würden sich jetzt neuen Anforderungen gegenübersehen. Anders als bisher vielfach gewohnt würden Finanzämter heute den kompletten Auslesestreifen inklusive Statistikteil anfordern, den sogenannten „Auslesestreifen lang“ – und zwar in digitaler Form. Mit dem Statistikteil ließen sich die im klassischen VDAI-Streifen genannten Steuerdaten verifizieren.
„Wir verwenden einen Fiskalstick, der nur mit einem einzigen Gerät funktioniert“, sagte Schepers. „Der Stick steckt im Geräteinterface. Er sichert, nennt und signiert jede einzelne Buchung über die gesamte Lebensdauer des Gerätes, beziehungsweise Spielepaketes. Das ist der Fiskaldatenspeicher.“
USB-Stick ist Fiskaldatenspeicher
Wer eine Vernetzung habe, sei auf jeden Fall auf der sicheren Seite, so der Techniktrainer, denn die Vernetzung lese mehrfach täglich die Buchungsdaten aus und vergebe dafür Signaturen. Der Unternehmer könne darauf zugreifen, zum Beispiel für eine Kassierung oder für Anforderungen der Finanzbehörden. Ohne Vernetzung müsse der Betreiber den Stick herausnehmen und an eine privaten Rechner anschließen (USB), um die Daten dort „versandfertig“ zu sichern. In der Zeit, in der der Finanzstick nicht im Gerät steckt, funktioniert dieses aber nicht!
Worauf der Unternehmer achten müsse, fasste Schepers wie folgt zusammen: Datenstreifen müssen digital und vollständig (inklusive Statistikteil) zur Verfügung stehen und auf Anforderung des Finanzamtes übermittelt werden. Die Fiskaldaten auf dem USB-Speicher sollten zusätzlich an anderer Stelle gesichert und aufbewahrt werden, und der Stick sollte aufbewahrt werden, auch wenn bereits alle Daten an das Finanzamt gemeldet wurden.
Digitale Aufbewahrung entscheidend
Im Anschluss an das umfangreiche Referat von Techniktrainer Marco Schepers stellte Produktmanager Holger Schwarze noch eine Reihe neuer Features an den aktuellen V21-Geräten aus dem Hause adp vor. Die können Unternehmer sich in den Niederlassungen detailliert ansehen und erläutern lassen.