FGA-Treffen in Berlin: Speerspitze der Gastro-Aufstellung mit großer Bandbreite an Aktivitäten
Der neue FGA-Vorstand, von links: Vizepräsident Thomas Kießling, Schriftführer RA Jörg Schintze, Andy Meindl, Präsidentin Sabine Dittmers-Meyer, Schatzmeister Michael Stang und Justiziar RA Marcus Röll. Frank Sengpiel und Phillip Duske fehlen entschuldigt.
Impressionen vom FGA-Treffen, von links oben im Uhrzeigersinn: Aus Schwalbach bei Frankfurt am Main sind die Mitglieder André Stolz (links) und Ernst Stolz (Mitte) angereist. – Die Präsidentin Sabine Dittmers-Meyer führt durch das Tagungsgeschehen. – Die DAW-Referenten für Länderkommunikation Mario Tants und Nico Ernstberger mit Informationen aus erster Hand. – Michael Stang mit der 20-seitigen FGA-Info-Broschüre „… damit’s rund läuft …“, eine ausgezeichnete Handreichung für Politiker und Behördenmitarbeiter.
Eine vielfältige spannende Tagesordnung und Vorstandswahlen prägten die FGA-Jahreshauptversammlung am 3. Dezember in Berlin. Der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer, der sich als Speerspitze der seriösen Gastro-Aufstellung in Deutschland versteht, startet eine neue, wichtige Initiative: die Umfrage „Bedeutung der Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben“ unter www.umfrageonline.com/c/inmtsug9.
Der Appell von FGA-Präsidentin Sabine Dittmers-Meyer: „Bitte lassen Sie alle Ihre Wirte diese Umfrage ausfüllen – der Teilnehmer bleibt anonym. Wir möchten gerne belastbare Zahlen für die Bedeutung der Gastro-Geräte für die gastronomischen Betriebe erhalten.“ Diese Zahlen sollen dann vor allem für die politischen Gespräche aufbereitet und verwendet werden. 1 500 Umfrage-Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden angepeilt!
Plattform zum Aussortieren der illegalen Player
Denn auch auf diesem Treffen wurde mehrfach deutlich gemacht: Die Gastro-Aufstellung als ursprüngliche Keimzelle der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft braucht unbedingt eine tragfähige Zukunft und ein entschlossenes Aussortieren der illegalen Player am Markt! Ansonsten stürze „der Glücksspielmarkt immer weiter in den Abgrund“, warnt der FGA-Vorstand.
Verwiesen wird auch explizit auf die Plattform www.illegales-spiel.de, eine gemeinsame Initiative von Bayerischer Automaten-Verband (BAV), Benesch & Partner Rechtsanwälte und FGA. Auf der Plattform kann man Verstöße – auch anonym – melden. Zudem werden dort eindrucksvolle Kurzfilme präsentiert, um die Betreiber von Fungames vor den Konsequenzen zu warnen und Behördenmitarbeiter aufzuklären.
Vorstandswahlen – Thomas Kießling jetzt Vizepräsident
Bei den Vorstandswahlen erhielt das bisherige Vorstandsteam das absolute Vertrauen und die Rückendeckung der Mitglieder ausgesprochen. Nur eine Änderung gibt es: Vizepräsident Oliver Ickenroth, der auch im Vorstand des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV) Verantwortung trägt, trat bei den Wahlen aus Überlastungsgründen nicht mehr an. An seiner Stelle wurde Thomas Kießling, Automatenunternehmer aus dem fränkischen Hof, zum neuen Vize-Präsidenten gewählt.
Hier das komplette Ergebnis der FGA-Vorstandswahlen: Präsidentin – Sabine Dittmers-Meyer, Vizepräsident – Thomas Kießling, Schatzmeister – Michael Stang, Schriftführer – RA Jörg Schintze. Außerdem wurden Frank Sengpiel, Andy Meindl und Philipp Duske im FGA-Vorstand bestätigt. Das Schiedsgericht verantwortet erneut Ismail Gök.
Die sehr moderate FGA-Jahresgebühr in Höhe von 250 Euro für die Mitgliedsunternehmen bleibt aktuell stabil, betont Sabine Dittmers-Meyer.
OASIS: Entsperr-Anträge deutlich schneller
„Bei der OASIS-Sperrabfrage sind inzwischen rund 10 000 Veranstalter mit über 38 000 Betriebsstätten angemeldet, darunter 26 000 Gastronomie-Plätze, 9 700 Spielhallenstandorte und 2 600 Wettbüros“, informierte Michael Stang. Für die Bearbeitung der Entsperr-Anträge – immerhin bis zu 1 500 Fälle in der Woche – habe man im zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt das Personal aufgestockt. So dauere ein Vorgang jetzt nur noch zwei bis drei Wochen. Eine positive Entwicklung.
FGA-Justiziar RA Marcus Röll kritisierte, dass das illegale Spiel von vielen Staatsanwaltschaften immer noch nur sehr lückenhaft verfolgt werde. Das gemeinsam vom Bayerischen Automaten-Verband und FGA erwirkte Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel zum Paragrafen 284 StGB bietet Vorschläge zur Erweiterung des relevanten Straftatbestandes an und fokussiert auf die Nachweis-Problematik bei den sogenannten Fungames. Übrigens auch hilfreich: Die vom HMV erstellte Behörden-Checkliste zur Kontrolle und Verfolgung des illegalen Spiels.
Unbedingt beachten: Online-Schulung für Gastwirte
Erneut wurde für die vergleichsweise bequeme und Ressourcen schonende Online-Schulung zum Jugend- und Spielerschutz unter www.gastro-aufstellung.de geworben. Denn: Geräte dürfen nach geltendem Recht nur unter Aufsicht von Personal (Gastwirte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bespielt werden, das auch entsprechend geschult ist!
Die DAW-Referenten für Länderkommunikation Nico Ernstberger und Mario Tants berichteten aus den Bundesländern. Beispielsweise: In Schleswig-Holstein greift man gegen das illegale Spiel hart und vorbildlich durch, auch in der Gastronomie! Absolut realitätsfremd dagegen der Bremer Senat mit seiner Ansage: „In Bremen gibt es kein illegales Glücksspiel.“ Eine Vogel-Strauß-Politik, die Probleme nicht löst, sondern befeuert, waren sich die Veranstaltungsteilnehmer einig.
Legales Spiel und illegales Spiel sind kommunizierende Röhren
FGA-Vorstandsmitglied Andy Meindl brach eine Lanze für eine moderne Spielverordnung und Geldspielgeräte mit mehr Spielfreude, um dem Boom der illegalen Geräte entgegenzutreten. 2006 sei das schon einmal gelungen. Inzwischen würden weit über 60 000 illegale Geräte jährlich sechs Milliarden Euro an der Steuer vorbei umsetzen – da dürfe und könne die Politik nicht länger tatenlos zusehen. „Das legale Spiel und das illegale Spiel sind kommunizierende Röhren. Nur ein starkes und attraktives legales Spiel macht das illegale Spiel uninteressant.“
Justiziar Marcus Röll ließ alle wichtigen aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung Revue passieren, insbesondere diese Dauerbrenner: Vergnügungssteuer, Tankstellen-Thematik, Erlöschen von Geeignetheitsbestätigungen, Shisha-Bars, Mehrfachbespielung, Geräteüberprüfung nach 24 Monaten und aktueller Software-Stand.
Weiteres im Telegramm-Stil: RA Jörg Schintze leuchtete in einem Vortrag das Thema „Mehrwertsteuer auf Erlöse aus Geldspielgeräten“ aus. Mit der abschließenden Empfehlung, „Ihre Rechtspositionen offen zu halten“. +++ DAW-Sozialkonzeptbeauftragte Grit Roth informierte über die unterschiedlichen Anforderungen in den Bundesländern. +++ RA Prof. Dr. René Börner übte in seinem Vortrag eine scharfe und schlüssige „Kritik der Entkriminalisierung des unerlaubten Glücksspiels“. +++ Der Politikwissenschaftler Dr. Bastian Scholz aus dem Hause Merkur gab einen spannenden nuancenreichen Ausblick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf, inklusive möglicher Implikationen und Folgen.
Zudem sorgte eine kleine Geräteschau für das nötige Branchenfeeling. Auch das Networking und das kulinarische Angebot ließen bei den FGA-Mitgliedern und Gästen keine Wünsche offen. Ein ausführlicher Bildbericht folgt in unserer AutomatenMarkt-Januar-Print-Ausgabe.