EU-Parlament verabschiedet Resolution zu Online-Glücksspiel
Das Europäische Parlament hat zum wiederholten Male die Regulierung von Online-Glücksspielen in Europa thematisiert und am 10. September 2013 eine sogenannte legislative Entschließung verabschiedet.
Eine große Mehrheit der Europaparlamentarier fordert in diesem Beschluss konkrete Vollzugsmaßnahmen gegen Betreiber illegalen Glücksspiels.
Beispielsweise fordern die EU-Abgeordneten „die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, gegen illegale Glücksspiele von Anbietern innerhalb der Mitgliedstaaten vorzugehen“.
Maßnahmen gegen illegale Online-Anbieter
Weiterhin unterstreicht das EU-Parlament, dass „unabhängig davon, wie die Mitgliedstaaten entscheiden, das Angebot von Online-Glücksspielediensten auf nationaler Ebene zu organisieren und zu regulieren, ein hohes Verbraucherschutzniveau auf EU-Ebene in diesem Sektor sichergestellt werden muss“.
Zudem rät das Europaparlament in seinem Beschluss zur Erstellung weißer und schwarzer Listen von illegalen Webseiten. Ursprünglich waren auch Netzsperren dieser illegalen Angebote im Beschluss verankert, jedoch wurde dieser Abschnitt von den Parlamentariern gestrichen. Die Politiker raten zwar immer noch dazu, einen Katalog mit verbotenen und empfohlenen Angeboten zu führen, eine darauf basierende Filterliste soll aber nicht mehr mit der Sperrung von Webseiten durchgesetzt werden.
Darüber hinaus soll die „Möglichkeit vonSperrmaßnahmen für Finanztransaktionen“, das sogenannte Payment Blocking, geprüft werden. Dadurch könnten Banken, Kreditkarten-Anbieter und Zahlungsdienstleister verpflichtet werden bestimmte Zahlungswege zu sperren.
Nationale Regelungen rechtmäßig
Das EU-Parlament wies aber auch ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten hin, unterschiedliche nationale Regelungen zu treffen. Des Weiteren muss jeder Mitgliedsstaat unter Berücksichtigung seiner nationalen Werte festlegen, was als „gefährliches Glücksspiel“ gilt. Nichtsdestotrotz drohen Vertragsverletzungsverfahren, falls die Staaten sich nicht an die EU-Richtlinien halten.
Allerdings ist diese Entschließung lediglich als eine gemeinsame Willensäußerung des Europaparlaments zu betrachten. Der EU-Kommission und den einzelnen EU-Staaten werden damit Empfehlungen erteilt. Auf dem Weg zu einem Gesetz sind noch mehrfache Änderungen möglich.
Hier können Sie die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2013 über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt herunterladen und ab Seite 703 nachlesen.