Erste Hilfe: Neue Regeln
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Vom 1. Januar 1999 an gelten neue Vorschriften für Verbandkästen in Kraftfahrzeugen. Für die Erste Hilfe müssen künftig acht Wundschnellverbände, zwei Mull- oder Fixierbinden und eine Rettungsdecke mitgeführt werden. Auf Verbandtuch, Ölkreide und Sicherheitsnadeln kann hingegen verzichtet werden. Bei Verstößen gegen die Neuregelung können 20 Mark Bußgeld verhängt werden.