01.12.2004

Entwurf der neuen Spielverordnung

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte nach 'alter' Bauart soll es noch bis Ende 2012 geben.

Was lange währt, wird endlich gut: Der Entwurf für die Änderung der Spielverordnung ist jetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vorgelegt worden. Der Entwurf unterscheide sich grundlegend von allen vorhergehenden Änderungen der Spielverordnung, betonen die Geschäftsführer der AMA-Verbände einhellig.

Das Geldspiel wird mit neuen Eckdaten vollkommen neu definiert. In diesem Rahmen haben die Entwickler einen nie da gewesenen Spielraum, neue Spielideen und Konzepte zu entwickeln. Darüber hinaus soll die Anzahl der aufgestellten Geräte in der Gastronomie und der Spielstätte erhöht werden. Im Gegenzug werden Fungames in ihrer heutigen Art verboten.


Hier die einschneidendsten neuen Regelungen in dem Verordnungsentwurf:

1. In Gaststätten sollen jetzt drei anstatt zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen, in Spielstätten 15 statt zehn Geräte auf 150 Quadratmetern sowie bis zu zwei so genannte gesellige Mehrplatz-Spielgeräte mit bis zu sechs Spielplätzen.

2. Als Eckdaten für ein Geld-Gewinn-Spiel-Gerät werden die möglichen Höchstgewinne und -verluste pro Stunde sowie der maximale Durchschnittsverlust festgelegt. Dabei soll ein einzelnes Spiel nicht kürzer als drei Sekunden sein.

3. Der Betrieb von Spielgeräten und Systemen, bei denen ein zeitversetztes Weiterspielen möglich ist, wird verboten. Auch die Rückgewähr getätigter Einsätze wird explizit untersagt. Freispiele sind nur zulässig, wenn sie unmittelbar im Anschluss an ein bezahltes Spiel abgespielt werden können.


Der Zeitplan:

Die von der neuen Verordnung betroffenen Verbände und Institutionen haben bis zum 26. Januar 2005 Zeit sich zu äußern und eventuelle Anmerkungen oder Änderungswünsche vorzubringen. Gegebenenfalls erfolgen daraufhin noch weitere Verhandlungen zwischen den beteiligten Bundesministerien.

Sind alle Hürden überwunden, wird der Verordnungsentwurf an den Bundesrat geleitet. Wenn alles ohne große Komplikationen verläuft, ist damit zu rechnen, dass die Verordnung nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2005 in Kraft tritt. Die ersten Geräte neuer Bauart werden dann nach Ansicht der AMA-Verbände im Herbst 2005 auf den Markt kommen. Eine größere Auswahl von lieferbaren Geräten wird es dann wohl erst zur IMA 2006 geben.


Was passiert mit den „alten“ Geräten?

„Zuerst einmal bringt die neue Spielverordnung die Möglichkeit, zusätzliche Geräte aufzustellen“, betont BA-Geschäftsführer RA Harro Bunke. „Die am Markt befindlichen Geräte werden nicht, wie bei früheren Verordnungsänderungen, auf einen Schlag entwertet, sondern können wirtschaftlich sinnvoll weiter betrieben werden.“

Auch dies wurde in dem Verordnungsentwurf verankert: Zulassungen von Bauarten, die vor In-Kraft-Treten der neuen Spielverordnung auf dem Markt waren, können von der PTB noch bis zum 1. Januar 2009 verlängert werden. Das heißt, bis Ende 2012 können noch Nachbaugeräte aufgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass es rund zwei Jahre dauern wird, bis der ganze Markt mit Geräten nach der neuen Spielverordnung bestückt ist.

„Neue und ,alte’ Geldspielgeräte werden also noch lange nebeneinander in der Aufstellung existieren“, sagt Dr. Jürgen Bornecke, Geschäftsführer des VDAI. „So wird die Finanzkraft der Automatenunternehmer nicht über Gebühr beansprucht und keiner muss sein Investitionsverhalten grundlegend ändern.“