03.02.2023

Bremen: NAV erinnert an eine am 1. März endende Antragsfrist

In Bremen tätige Automatenunternehmer dürfen eine wichtige Frist nicht verpassen!

Professor Dr. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes, verweist in seinem aktuellen Rundschreiben auf die wichtige Einhaltung einer am 1. März endenden Antragsfrist.

Zunächst wird an relevante Änderungen des Bremer Spielhallengesetzes erinnert: „Die zentralsten Änderungen stellen die Heraufsetzung der Mindestabstände zwischen Spielhallen und die Schaffung neuer Mindestabstandsvorgaben zu anderen Einrichtungen dar. Während Spielhallen in der Vergangenheit einen Mindestabstand von 250 Metern zu anderen Spielhallen einhalten mussten, wurde dieser Mindestabstand durch das Gesetz auf 500 Meter heraufgesetzt. Darüber hinaus müssen Spielhallen nun diesen Mindestabstand von 500 Metern auch zu Wettvermittlungsstellen und zu bestimmten Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft und Schulen für Gesundheitsfachberufe einhalten.“

Der wichtige Appell von Professor Dr. Heinze:

Bitte beachten Sie: Anträge für die Erteilung einer Erlaubnis mit Geltung ab dem 01.07.2023 können nur noch bis zum 01.03.2023 gestellt werden.“

Weiter wird betont: „Sofern Sie für den Betrieb einer Spielhalle in Bremen also über eine nur bis zum 30.06.2023 befristete Erlaubnis verfügen, veranlassen Sie bitte umgehend und rechtzeitig vor dem 01.03.2023 die erforderliche Stellung eines Antrags für die Erteilung einer (neuen) Genehmigung für die Zeit ab dem 01.07.2023. Die Behörden – so deutet es sich an – verlangen einen vollständigen Antrag mit Vorlage aller üblicherweise in Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen (insbesondere mit allen für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erforderlichen Nachweisen, wie etwa einem Auszug aus dem Bundeszentralregister, et cetera). Ebenfalls erforderlich für den Antrag ist ein aktuelles Sozialkonzept, welches Sie in unserer Geschäftsstelle erhalten oder im internen Bereich unserer Homepage herunterladen können.“

Das gesamte Rundschreiben und weitere Informationen für Mitglieder in der NAV-Geschäftsstelle. Kontakt: info@nordwestdeutscher-automatenverband.de. Achtung: Der nächste NAV-Stammtisch findet am Dienstag, 7. März, von 15 bis 18 Uhr im "Paulaners" im Wehrschloss in Bremen statt.