18.07.2018

BFH bestätigt Berliner Vergnügungssteuer

Ein weiteres Mal ist die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 20 Prozent des Einspielergebnisses bestätigt worden. Über eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 25.04.2018 – II R 43/15) berichtet der juristische Berater des Forums der Automatenunternehmer, Frank Repschläger.

Die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung der Steuer liege beim Land Berlin, urteilte das höchste deutsche Finanzgericht. Auch das Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage ist nach Auffassung des Gerichtes nicht zu beanstanden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht zudem nicht, dass ein Steuersatz von 20 Prozent des Einspielergebnisses erdrosselnden Charakter entfalte. Anhand der festgestellten Entwicklung der Zahl der Spielhallenstandorte und der Spielautomaten sei eine Tendenz zum Absterben der Branche in Berlin sei trotz Erhöhung der Steuer nicht erkennbar.

Ob das Gericht bei seinen Betrachtungen zwischen legalen Spielhallenstandorten und illegalen Café-Casinos differenziert hat, ist nicht bekannt.