15.08.2003

BfA warnt vor unseriösen Beratern

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt vor unseriösen Geschäftemachern, die abhängig beschäftigten Arbeitnehmern die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Aussicht stellen.

„Viele dieser so genannten Berater“, so ein BfA-Sprecher, „verlangten ein Honorar vorab und verpflichteten alle Interessenten zum Schweigen“.

Die Versicherungsanstalt lässt nach eigenen Angaben derzeit prüfen, ob hier vielleicht sogar strafbare Handlungen vorliegen. Stephan Peitz, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft NovoTrax, Nettetal, weist nachdrücklich darauf hin, dass lediglich eine Befreiung von zu Unrecht versicherten Sozialversicherungsnehmern möglich ist. Zu diesem Personenkreis können zählen: Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen (unter bestimmten Voraussetzungen), selbstständige Kaufleute, Gesellschafter sowie Ehepartner und Kinder von Selbstständigen, die in ihrem Familienunternehmen beschäftigt sind.

Davon ausgenommen sind selbstständige Handwerker, sofern diese nicht als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH, tätig sind.

„Obendrein hat der begünstigte Personenkreis“, so Peitz, „einen Anspruch auf Erstattung der bereits unfreiwillig eingezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar rückwirkend bis zu 30 Jahren bei der Rentenversicherung und bis zu vier Jahren bei der Arbeitslosenversicherung.'

Freiwillig Sozialversicherte können zwar von der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie von weiteren Beitragszahlungen befreit werden. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine Erstattung der einbezahlten Beiträge.