Berlin: Vergnügungssteuer für Spielstätten verdoppelt
Die schlechte Nachricht zuerst: Das Berliner Abgeordnetenhauses hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Mai 2000, für eine Verdoppelung der Vergnügungssteuer in Spielstätten ausgesprochen. Danach müssen ab 1. Juli 2000 für Geldspielgeräte statt bisher 300 Mark künftig 600 Mark gezahlt werden, für Unterhaltungsgeräte 300 Mark, statt 150 Mark. So genannte kriegs- und gewaltverherrlichende Spiele werden mit 1 200 Mark besteuert (vorher 1 000 Mark).
Nun die gute Nachricht: An den Steuersätze für Geld- und Unterhaltungsspielgeräte in Gaststätten wird nicht gerüttelt. Da bleibt es bei den Sätzen von 50 Mark (Geldspieler) und 25 Mark (Unterhalter). 'Wenn man bedenkt, dass in Berlin 70 Prozent der Automatenunternehmer ihre Geräte in Gaststätten aufstellen, haben wir zumindest einen Teilerfolg erzielt', so ein erster Kommentar von Rechanwalt Hendrik Meyer, Justiziar des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.